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Der  Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im  Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu  verhalten. <br>
 
Der  Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im  Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu  verhalten. <br>
'''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen  sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies etc. sind  verboten). <br>  
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'''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen  sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies, Driften etc. sind  verboten). <br>  
 
   
 
   
 
Mobilfunk (Telefonie) darf während  des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben  werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand  bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich  zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls  gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen  wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br>
 
Mobilfunk (Telefonie) darf während  des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben  werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand  bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich  zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls  gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen  wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br>
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