Simon III. Garchanetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Januar 2022, 08:16 Uhr
Simon III. Garchanetz war Abt des Stiftes St Peter von 1518 bis 1521.
Die erzbischöfliche Einflussnahme in die Wahl der Äbte
Leonhard von Keutschach wollte als Erzbischof schon bald seinen Vertrauten als künftigen Abt von St. Peter durchsetzen. Auf das freie Wahlrecht achteten die Mönche allerdings mit großer Hartnäckigkeit und wehrten sich entschieden gegen die Einflussnahme, sodass sich der Erzbischof lange nicht durchsetzte. Nur zehn Mönche stimmten zuerst für die Wünsche des Erzbischofes. Als am 18. Juni 1518 Abt Wolfgang Walcher verstarb, und der Erzbischof weiterhin seinen eigenen Kandidaten nicht durchsetzen konnte, erteilte er nach einer langen Verweigerung doch endlich die Erlaubnis zu einer freien Wahl des neuen Abtes. Der Wahlkonvent war aber daraufhin bereits so zerstritten, dass keine deutlichen Mehrheiten für eine Abtswahl mehr möglich schien. Der Erzbischof wohnte zwar persönlich dem Wahlkonvent bei, was zuerst ebenfalls nicht zur Lösung führte. Erst wenig später wurde der bisherige Kustos, Simon III. Garchanetz als Abt gewählt. Der Erzbischof bestätigte ihn am 3. Juli. Am 11. Juli wurde er durch den Bischof von Chiemsee feierlich zum Abt geweiht.
Die Gegensätze in der Zeit des Abtes Simon Garchanetz
Simon war aber, wie sich bald zeigte, den sich nun stellenden gewaltigen Aufgaben als neuer Abt in einer sehr unruhigen Zeit allerdings nicht wirklich gewachsen. Auch war das Kloster durch die Streitigkeiten finanziell ganz erschöpft. Die Schriften Luthers wurden damals nicht nur in der Bevölkerung der Stadt Salzburg eifrig gelesen, sondern mindestens eben so eifrig auch von den Mönchen St. Peters . Darüber beschwerte sich Simon Garchawetz beim Fürsterzbischof Matthäus Lang von Wellenburg. Nach manchen aber lange anhaltenden Streitigkeiten zwischen dem Domkapitel und den Stift St. Peter begann Ende Juni 1521 Erzbischof Matthäus Lang eine eingehende Visitation des Klosters. Dabei klagten die Brüder des Stiftes über den Abt, über dessen „Verschwendung“ und den wenig freundlichen Umgang, während der Abt sich bitter über den Ungehorsam der Brüder und über die hohen Prozesskosten beschwerte. Nach dieser Verhandlungen ließ der Kardinal Matthäus Lang kurzer Hand vier Mönche auf die Burg Hohensalzburg bringen und im Kerker einsperren, drei andere hielt er in seiner Residenz fest. Darauf zwang der Cardinal endgültig den Abt Simon Garchanetz zum Rücktritt. Er ordnete gleichzeitig an, dass die Brüder Liebe und Eintracht pflegen müssten, wer das nicht einhalte soll aus dem Kloster ausgeschieden werden. Die Ordens-Disziplin mit dem klösterlichen Schweigegebot müsse besser als befolgt werden, die Fastenregeln strenger befolgt werden. Das Frauenkloster St. Peter dürfe niemand, auch nicht der Abt ohne Notwendigkeit und schon gar nicht alleine betreten. Kurz darauf erzwang am 2. August 1522, der Erzbischof die Wahl des neuen Abtes Johann von Staupitz, von dem er sich auch eine Lösung in der Glaubensfrage versprach. Zuvor musste am 22. April 1522 noch Staupitz mit Erlaubnis des Papstes in den Benediktinerorden übertreten.
Literatur
- Gerald Hirtner: Das Kloster St. Peter und seine Netzwerke zur Zeit des Johann v. Staupitz; in Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, herg. von Vorstand der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, Wien, 2018
- Hans Kammermayer: Herzog Ernst von Bayern (1500-1560): geistlicher Landesfürst im Hochstift Passau, Erzstift Salzburg und in der Grafchaft Glatz; Kommission für bayerische Landesgeschichte (KBL), Beck Verlag, München, 2018