::Lieber Peter! Leider ist der Beitrag in den SN eher einseitig. Es ist das Recht der Medien, einseitig zu sein. Salzburgwiki will dagegen doch ein objektives Bild. Einen solchen Artikel einfach stehen zu lassen, ist sachlich nicht haltbar. Hier geht es ja nicht um eine Widerlegung, sondern um eine sachliche ausgewogene Ergänzung. Es gibt auch ''keine gesetzliche'' Grundlage für ein Parteienrecht von 57 NGOs im Land Salzburg, weil im Land Salzburg keine 57 anerkannte Naturschutzorganisationen tätig sind. | ::Lieber Peter! Leider ist der Beitrag in den SN eher einseitig. Es ist das Recht der Medien, einseitig zu sein. Salzburgwiki will dagegen doch ein objektives Bild. Einen solchen Artikel einfach stehen zu lassen, ist sachlich nicht haltbar. Hier geht es ja nicht um eine Widerlegung, sondern um eine sachliche ausgewogene Ergänzung. Es gibt auch ''keine gesetzliche'' Grundlage für ein Parteienrecht von 57 NGOs im Land Salzburg, weil im Land Salzburg keine 57 anerkannte Naturschutzorganisationen tätig sind. |