Ausgedinge: Unterschied zwischen den Versionen

Ausgedinge
Ergänzung
Zeile 1: Zeile 1:
Der Begriff '''Austrag''', auch Ausgedinge genannt,  bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges.
Der Begriff '''Austrag''', auch Ausgedinge genannt,  bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges, das Rechte wie Wohnrecht und Naturalrechte beinhaltet.


==Quelle==
==Quelle==