Anton-Faistauer-Preis: Unterschied zwischen den Versionen
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== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
Der Anton-Faistauer-Preis ist mit 7.000 Euro für den Hauptpreis und je 2.000 Euro für zwei Anerkennungspreise dotiert. Für den Preis kommen junge Künstler unter 40 Jahren in Frage, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in Österreich haben. Das 40. Lebensjahr darf mit Stichtag 31. Dezember des laufenden Jahres nicht überschritten sein. | Der Anton-Faistauer-Preis ist mit 7.000 Euro für den Hauptpreis und von 1996 bis 2014 zusätzlich je 2.000 Euro für zwei Anerkennungspreise dotiert. Für den Preis kommen junge Künstler unter 40 Jahren in Frage, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in Österreich haben. Das 40. Lebensjahr darf mit Stichtag 31. Dezember des laufenden Jahres nicht überschritten sein. | ||
Den zehn Finalisten für den Preis ist im Jahr | Den zehn Finalisten für den Preis ist im Jahr der Preisverleihung eine Ausstellung in der [[Galerie im Traklhaus]] gewidmet. Viele Preisträger/innen wurden in den folgenden Jahren mit einer Einzelausstellung vorgestellt. | ||
Der Beschluss für den Anton-Faistauer-Preis wurde von der [[Salzburger Landesregierung]] [[1970]] gefasst. | Der Beschluss für den Anton-Faistauer-Preis wurde von der [[Salzburger Landesregierung]] [[1970]] gefasst. | ||
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* [[Gerlind Zeilner]] (2008) | * [[Gerlind Zeilner]] (2008) | ||
* [[Tobias Pils]] (2011) | * [[Tobias Pils]] (2011) | ||
* [[ | * [[Doris Theres Hofer]] (2017) | ||
* [[Lena Göbel]] (2020) | |||
==Quellen== | ==Quellen== | ||