Diskussion:Ehrenbürger der ehemaligen Gemeinde Maxglan: Unterschied zwischen den Versionen

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: Ich habe nur analog zu deinen Bürgermeisterverschiebungen gedacht (siehe [https://www.sn.at/wiki/index.php?title=B%C3%BCrgermeister_der_Gemeinde_Bruckberg&action=history Beispiel] ... wenn es keine ''Bürgermeister der ehemaligen Gemeinde ...'' gibt sollte es doch auch keine ''Ehrenbürger der ehemaligen Gemeinde ...'' geben oder doch fragt meint Peter(--[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 12:00, 30. Nov. 2020 (CET))
: Ich habe nur analog zu deinen Bürgermeisterverschiebungen gedacht (siehe [https://www.sn.at/wiki/index.php?title=B%C3%BCrgermeister_der_Gemeinde_Bruckberg&action=history Beispiel] ... wenn es keine ''Bürgermeister der ehemaligen Gemeinde ...'' gibt sollte es doch auch keine ''Ehrenbürger der ehemaligen Gemeinde ...'' geben oder doch fragt meint Peter(--[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 12:00, 30. Nov. 2020 (CET))


:: Na ja, Bürgermeister einer ehemaligen Gemeinde kann man natürlich nicht sein (wenn das Mandat abgelaufen ist, handelt es sich immer um einen Ex-Bürgermeister). Beim "Ehrenbürger" handelt es sich hingegen um einen Ehrentitel, der zeitlich unbefristet vergeben wird, also auch dann noch gültig ist, wenn die Gemeinde nicht mehr eigenständig ist. Daher würde ich - im Gegensatz zu den Bürgermeistern - bei den Ehrenbürgern das "ehemalige" stehen lassen.--[[Benutzer:T schaible|T schaible]] ([[Benutzer Diskussion:T schaible|Diskussion]]) 09:53, 2. Dez. 2020 (CET)
:: Na ja, Bürgermeister einer ehemaligen Gemeinde kann man natürlich nicht sein (wenn das Mandat abgelaufen ist, handelt es sich ja immer um einen Ex-Bürgermeister). Beim "Ehrenbürger" handelt es sich hingegen um einen Ehrentitel, der zeitlich unbefristet vergeben wird, also auch dann noch gültig ist, wenn die Gemeinde nicht mehr eigenständig ist. Daher würde ich - im Gegensatz zu den Bürgermeistern - bei den Ehrenbürgern das "ehemalige" stehen lassen.--[[Benutzer:T schaible|T schaible]] ([[Benutzer Diskussion:T schaible|Diskussion]]) 09:53, 2. Dez. 2020 (CET)

Version vom 2. Dezember 2020, 09:54 Uhr

Lieber Peter,

das hab ich jetzt nicht verstanden. Sollen jetzt alle Artikel "Ehrenbürger der ehemaligen Gemeinde..." auf "Ehrenbürger der Gemeinde..." verschoben werden, auch wenn diese Gemeinden gar nicht mehr existieren?

fragt verwundert--T schaible (Diskussion) 03:19, 30. Nov. 2020 (CET)

Ich habe nur analog zu deinen Bürgermeisterverschiebungen gedacht (siehe Beispiel ... wenn es keine Bürgermeister der ehemaligen Gemeinde ... gibt sollte es doch auch keine Ehrenbürger der ehemaligen Gemeinde ... geben oder doch fragt meint Peter(--Peter Krackowizer (Diskussion) 12:00, 30. Nov. 2020 (CET))
Na ja, Bürgermeister einer ehemaligen Gemeinde kann man natürlich nicht sein (wenn das Mandat abgelaufen ist, handelt es sich ja immer um einen Ex-Bürgermeister). Beim "Ehrenbürger" handelt es sich hingegen um einen Ehrentitel, der zeitlich unbefristet vergeben wird, also auch dann noch gültig ist, wenn die Gemeinde nicht mehr eigenständig ist. Daher würde ich - im Gegensatz zu den Bürgermeistern - bei den Ehrenbürgern das "ehemalige" stehen lassen.--T schaible (Diskussion) 09:53, 2. Dez. 2020 (CET)