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''Welche Noth und welches Elend unter den hiesigen Bewohnern herrscht, wird jedermann sich vorstellen können, wenn er bedenkt, daß die Mehrzahl der Bewohner dem Handwerksstande angehört, die nur kümmerlich von der Arbeit ihrer Hände lebt, und dabei gewöhnlich eine zahlreiche Familie zu ernähren hat. Auch ist die Gemeinde Altenmarkt mit Hausarmen im reichlichsten Maße gesegnet. – Der Schaden, den diese Ueberschwemmung verursachte, kann mit Bestimmtheit noch nicht erhoben werden,  jedenfalls wird sich aber derselbe auf mehrere Tausend [[Gulden]] belaufen. –  Auch hat in dieser Gegend der Reif und Hagel vielfältigen Schaden angerichtet; es mußte an vielen Orten der Roggen, von dem man sich reichliche Ernte hoffte, abgemäht werden.''</blockquote>Mit der "''65. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom [[1. Oktober]] [[1948]] betreffend die Berechtigung der Ortsgemeinde Altenmarkt zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde”''"<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1948&page=125&size=45 [[LGBl]]. vom 29. Dezember 1948, 65. Kundmachung der [[Salzburger Landesregierung]].]</ref> wurde die Gemeinde Altenmarkt zum 30. Dezember 1948 zur Marktgemeinde erhoben.
 
''Welche Noth und welches Elend unter den hiesigen Bewohnern herrscht, wird jedermann sich vorstellen können, wenn er bedenkt, daß die Mehrzahl der Bewohner dem Handwerksstande angehört, die nur kümmerlich von der Arbeit ihrer Hände lebt, und dabei gewöhnlich eine zahlreiche Familie zu ernähren hat. Auch ist die Gemeinde Altenmarkt mit Hausarmen im reichlichsten Maße gesegnet. – Der Schaden, den diese Ueberschwemmung verursachte, kann mit Bestimmtheit noch nicht erhoben werden,  jedenfalls wird sich aber derselbe auf mehrere Tausend [[Gulden]] belaufen. –  Auch hat in dieser Gegend der Reif und Hagel vielfältigen Schaden angerichtet; es mußte an vielen Orten der Roggen, von dem man sich reichliche Ernte hoffte, abgemäht werden.''</blockquote>Mit der "''65. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom [[1. Oktober]] [[1948]] betreffend die Berechtigung der Ortsgemeinde Altenmarkt zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde”''"<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1948&page=125&size=45 [[LGBl]]. vom 29. Dezember 1948, 65. Kundmachung der [[Salzburger Landesregierung]].]</ref> wurde die Gemeinde Altenmarkt zum 30. Dezember 1948 zur Marktgemeinde erhoben.
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Zum [[17. Mai]] [[1951]] wurde der Gemeindename mit der "''24. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom [[6. April]] [[1951]] über die Änderung der Namen mehrerer Markt- und Ortsgemeinden im Bundeslande Salzburg''"<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1951&size=45&page=77 [[LGBl]]. vom 16. Mai 1951, 24. Kundmachung der [[Salzburger Landesregierung]].]</ref> zu '''Altenmarkt im Pongau''' erweitert. Allerdings findet sich die Schreibweise ''Altenmarkt im Pongau'' jedenfalls schon [[1849]], wie der Ausgabe der [[Salzburger Constitutionelle Zeitung]] vom [[27. November]] 1849 (und auch späteren Zeitungsartikeln) zu entnehmen ist.<noinclude>
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Zum [[17. Mai]] [[1951]] wurde der Gemeindename mit der "''24. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom [[6. April]] [[1951]] über die Änderung der Namen mehrerer Markt- und Ortsgemeinden im Bundeslande Salzburg''"<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1951&size=45&page=77 [[LGBl]]. vom 16. Mai 1951, 24. Kundmachung der [[Salzburger Landesregierung]].]</ref> zu '''Altenmarkt im Pongau''' erweitert. Allerdings findet sich die Schreibweise ''Altenmarkt im Pongau'' jedenfalls schon [[1849]], wie der Ausgabe der [[Salzburger Constitutionelle Zeitung]] vom [[27. November]] 1849<ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=scz&datum=18491127&query=%22Altenmarkt+im+Pongau%22&ref=anno-search&seite=1 ANNO]</ref> (und auch späteren Zeitungsartikeln) zu entnehmen ist.<noinclude>
 
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