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| | =====Gründung und Bestätigung===== | | =====Gründung und Bestätigung===== |
| | [[Gebhard]], der aus schwäbischem Hochadel stammte, wurde im Jahr [[1060]] als Erzbischof von [[Salzburg]] eingesetzt. [[1072]] gründete er mit der Zustimmung von Papst und König in Gurk in [[Kärnten]] das erste Salzburger „Eigenbistum“. Mit dem Bischofssitz in Gurk waren weder eine eigene Diözese, noch ein Bistumszehent oder ein Domkapitel verbunden. Die Wahl, die Einsetzung und die Weihe blieben alleiniges Recht des Salzburger Erzbischofs. (Erst Erzbischof [[Konrad I. von Abensberg]] hat im Jahr [[1123]] ein Domkapitel in Gurk errichtet, im Jahr [[1131]] dem Bistum einen eigenen Sprengel und im Jahr [[1144]] den Zehent zugeteilt.) An dieser Situation, die innerhalb der Katholischen Kirche sehr ungewöhnlich war, wurde ebenso wie an der im Jahr [[1074]] erfolgten Gründung des Klosters [[Admont]] in der [[Steiermark]] heftige Kritik geübt. | | [[Gebhard]], der aus schwäbischem Hochadel stammte, wurde im Jahr [[1060]] als Erzbischof von [[Salzburg]] eingesetzt. [[1072]] gründete er mit der Zustimmung von Papst und König in Gurk in [[Kärnten]] das erste Salzburger „Eigenbistum“. Mit dem Bischofssitz in Gurk waren weder eine eigene Diözese, noch ein Bistumszehent oder ein Domkapitel verbunden. Die Wahl, die Einsetzung und die Weihe blieben alleiniges Recht des Salzburger Erzbischofs. (Erst Erzbischof [[Konrad I. von Abensberg]] hat im Jahr [[1123]] ein Domkapitel in Gurk errichtet, im Jahr [[1131]] dem Bistum einen eigenen Sprengel und im Jahr [[1144]] den Zehent zugeteilt.) An dieser Situation, die innerhalb der Katholischen Kirche sehr ungewöhnlich war, wurde ebenso wie an der im Jahr [[1074]] erfolgten Gründung des Klosters [[Admont]] in der [[Steiermark]] heftige Kritik geübt. |
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| | Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des „Eigenbistum“ Gurk wurden später über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt. Erzbischof [[Eberhard II. von Regensburg]] ([[1200]] – [[1246]]) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete in [[Chiemsee]], in [[Seckau]] und in [[St. Andrä im Lavanttal]] (Bistum Lavant) drei weitere Salzburger „Eigenbistümer“. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte. Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof Eberhard II. Hausbesitz in der Stadt Salzburg. | | Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des „Eigenbistum“ Gurk wurden später über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt. Erzbischof [[Eberhard II. von Regensburg]] ([[1200]] – [[1246]]) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete in [[Chiemsee]], in [[Seckau]] und in [[St. Andrä im Lavanttal]] (Bistum Lavant) drei weitere Salzburger „Eigenbistümer“. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte. Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof Eberhard II. Hausbesitz in der Stadt Salzburg. |
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| | =====Rechte und Aufgaben===== | | =====Rechte und Aufgaben===== |
| − | Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den Bischöfen von Chiemsee, Seckau und Lavant war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten Erzdiözese zu vertreten. Anlässlich der Gründung des Bistums von Chiemsee hat Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als „vicarius“ des Erzbischofs bestätigt und dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung untersagt. | + | Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den Bischöfen von Chiemsee, Seckau und Lavant war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten Erzdiözese zu vertreten. Anlässlich der Gründung des Bistums von Chiemsee hat Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als „vicarius“ des Erzbischofs bestätigt und dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung untersagt. |
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| | Da den Habsburgern als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht. | | Da den Habsburgern als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht. |
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| | =====Die Besetzung durch den König===== | | =====Die Besetzung durch den König===== |
| − | Im Wiener Konkordat, das König Friedrich III. im Jahr [[1448]] als Reichsoberhaupt der „Deutschen Nation“ mit dem Papst Nikolaus V. schloss, wurde dem König das Recht auf die Besetzung von sechs Bistümern zugesprochen. Neben dem Salzburger Suffraganbistum Brixen fiel darunter auch das Salzburger „Eigenbistum“ Gurk. Dadurch wurde auch die Stellung des damaligen Erzbischofs [[Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg]] empfindlich geschwächt. | + | Im Wiener Konkordat, das König Friedrich III. im Jahr [[1448]] als Reichsoberhaupt der „Deutschen Nation“ mit Papst Nikolaus V. schloss, wurde dem König das Recht auf die Besetzung von sechs Bistümern zugesprochen. Neben dem Salzburger Suffraganbistum [[Brixen]] fiel darunter auch das Salzburger „Eigenbistum“ Gurk. Dadurch wurde auch die Stellung des damaligen Erzbischofs [[Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg]] empfindlich geschwächt. |
| − | Im sog. Ungarischen Krieg zwischen Kaiser Friedrich III. und Mathias Corvinus standen die Salzburger Besitzungen in Kärnten und der Steiermark im Mittelpunkt der Auseinandesetzungen. | + | |
| | + | Im sogenannten [[Ungarischer Krieg|Ungarischen Krieg]] zwischen Kaiser Friedrich III. und Mathias Corvinus standen die Salzburger Besitzungen in [[Kärnten]] und der [[Steiermark]] im Mittelpunkt der Auseinandesetzungen. |
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| | =====Bedeutende Bischöfe===== | | =====Bedeutende Bischöfe===== |
| − | Der Kardinal und Bischof von Gurk, [[Matthäus Lang von Wellenburg]], der einer der bedeutendsten kaiserlichen Diplomaten war, wurde auf Betreiben von Kaiser Maiximilian vom Salzburger Domkapitel [[1514]] zum Koadjutor des Erzbischofs [[Leonhard von Keutschach]] mit Nachfolgerecht gewählt. Er wurde im Jahr [[1519]] - nach dem Tod von Leonhard von Keutschach - Salzburger Erzbischof und regierte bis zum Jahr [[1540]]. | + | Der Kardinal und Bischof von Gurk, [[Matthäus Lang von Wellenburg]], der einer der bedeutendsten kaiserlichen Diplomaten war, wurde auf Betreiben Kaiser Maximilians I. vom Salzburger Domkapitel [[1514]] zum Koadjutor des Erzbischofs [[Leonhard von Keutschach]] mit Nachfolgerecht gewählt. Er wurde im Jahr [[1519]] - nach dem Tod von Leonhard von Keutschach - Salzburger Erzbischof und regierte bis zum Jahr [[1540]]. |
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| | Nach dem Ableben von Erzbischof [[Sigismund III. Christian Graf Schrattenbach]] wurde der Fürstbischof von Gurk, [[Hieronymus Graf Colloredo]] zum Salzburger Erzbischof gewählt. Colloredo war ein bedeutender Vertreter der Aufklärung in Süddeutschland. Er veranlasste umfassende Reformen im Bereich der Kirchen-, Kultur-, Schul- und Sozialpolitik. In seine Zeit fiel aber auch die „Josefinische Diözesanregulierung“, die für Gurk entscheidende Folgen hatte. Er selbst blieb bis [[1803]] Landesfürst und bis [[1812]] Erzbischof. | | Nach dem Ableben von Erzbischof [[Sigismund III. Christian Graf Schrattenbach]] wurde der Fürstbischof von Gurk, [[Hieronymus Graf Colloredo]] zum Salzburger Erzbischof gewählt. Colloredo war ein bedeutender Vertreter der Aufklärung in Süddeutschland. Er veranlasste umfassende Reformen im Bereich der Kirchen-, Kultur-, Schul- und Sozialpolitik. In seine Zeit fiel aber auch die „Josefinische Diözesanregulierung“, die für Gurk entscheidende Folgen hatte. Er selbst blieb bis [[1803]] Landesfürst und bis [[1812]] Erzbischof. |
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| | =====Auflösung===== | | =====Auflösung===== |
| − | Im Zuge der „Josefinischen Diözesanregulierung“ wurde anstelle des „Eigenbistum Gurk“ unter Kaiser Josef II. neben Graz (Seckau) auch Klagenfurt (Gurk) als neue Landesbistümer errichtet, was die Abtretung der davon betroffenen Salzburger Diözesangebiete und damit das Ende der Salzburger „Eigenbistümer“ bedeutete. | + | Im Zuge der „Josefinischen Diözesanregulierung“ wurde anstelle des „Eigenbistums Gurk“ unter Kaiser Josef II. neben Graz (Seckau) auch Klagenfurt (Gurk) als neue Landesbistümer errichtet, was die Abtretung der davon betroffenen Salzburger Diözesangebiete und damit das Ende der Salzburger „Eigenbistümer“ bedeutete. |
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| | ==Quellen== | | ==Quellen== |
| − | * Heinz Dopsch, Robert Hoffmann, „Die Geschichte der Stadt Salzburg“, 2. Aktualisierte Auflage, 2008, Verlag Anton Pustet, Salzburg | + | * [[Heinz Dopsch]], [[Hans Spatzenegger]] (Hrsg.): ''Geschichte Salzburgs, Stadt und Land'', Band I/2, ''Mittelalter''. Universitätsverlag Anton Pustet, Salzburg [[1983]] |
| − | * Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band I/2, Mittelalter, Hrsg. [[Heinz Dopsch]], Universitätsverlag Anton Pustet, Salzburg [[1983]]
| + | * Heinz Dopsch, [[Robert Hoffmann]], ''Die Geschichte der Stadt Salzburg'', 2. aktualisierte Auflage, 2008, [[Verlag Anton Pustet]], Salzburg |
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| | [[Kategorie:Geschichte]] | | [[Kategorie:Geschichte]] |