Buchebener Wirt: Unterschied zwischen den Versionen
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==Verleihung der “Wirts- und Taferngerechtigkeit“== | ==Verleihung der “Wirts- und Taferngerechtigkeit“== | ||
Das Kirchenwirtshaus war im [[18. Jahrhundert]] nur ein bäuerliches Zulehen und erhielt im Jahr [[1793]] die Wirts- und Taferngerechtigkeit verliehen, die der damalige Besitzer Anton Kerschbaumer beantragt hatte. | Das Kirchenwirtshaus war im [[18. Jahrhundert]] nur ein bäuerliches Zulehen und erhielt im Jahr [[1793]] die Wirts- und [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#G|Taferngerechtigkeit]] verliehen, die der damalige Besitzer Anton Kerschbaumer beantragt hatte. | ||
==Zuerwerb== | ==Zuerwerb== | ||
Neben der noch heute betriebenen Landwirtschaft besteht der Zuerwerb der Familie vor Ort aus den Einkünften des Wirtshauses, in dem u. a. Fisch- und Wildgerichte aus den hauseigenen Fischteichen und dem Alpenwildgehege gereicht werden, sowie aus den Erträgen der hofeigenen Schnapsbrennerei, die auf Basis von Rechten aus Maria-Theresianischer Zeit betrieben wird. | Neben der noch heute betriebenen Landwirtschaft besteht der Zuerwerb der Familie vor Ort aus den Einkünften des Wirtshauses, in dem u. a. Fisch- und Wildgerichte aus den hauseigenen Fischteichen und dem Alpenwildgehege gereicht werden, sowie aus den Erträgen der hofeigenen Schnapsbrennerei, die auf Basis von Rechten aus Maria-Theresianischer Zeit betrieben wird. | ||