Hieronymus-Kataster: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Hieronymus-Kataster verdankt seine Entstehung dem Salzburger [[Fürsterzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]] (1772 - 1812) und wird wie der [[ | Der Hieronymus-Kataster verdankt seine Entstehung dem Salzburger [[Fürsterzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]] (1772 - 1812) und wird wie der [[Franziszäischer Kataster|Franciszäische Kataster]] im [[Salzburger Landesarchiv]] aufbewahrt. Er wurde in den Jahren um [[1780]] angelegt. Dieser Kataster gliedert sich nach den damals bestehenden [[Pfleggericht]]en und deren Unterabteilungen. | ||
„''Ohne Ansehen der Grundherrschaften erfaßt er für das gesamte [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistum]] alle Realitäten und bestimmte Gewerbekonzessionen (Handlungsrechte, Schankrechte, Bräu[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#G|gerechtsame]] etc.), geteilt in Personal- und Realgewerbe.''“ | „''Ohne Ansehen der Grundherrschaften erfaßt er für das gesamte [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistum]] alle Realitäten und bestimmte Gewerbekonzessionen (Handlungsrechte, Schankrechte, Bräu[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#G|gerechtsame]] etc.), geteilt in Personal- und Realgewerbe.''“ | ||