Entnazifizierung (Saalfelden): Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Terrorregime war die Überwindung des Nationalsozialismus eine der Hauptaufgaben nach Kriegsende. Bereits in der Regierungserklärung vom [[27. April]] [[1945]] wurde eine strenge Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen angekündigt. Im erlassenen Verfassungsgesetz vom [[8. Mai]] [[1945]] über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz) wurden alle Parteigliederungen verboten, eine Registrierung der Nationalsozialisten verfügt, Strafbestimmungen gegen "Illegale" und "schwer belastete Nationalsozialisten“ und Förderer erlassen sowie Volksgerichte zur Aburteilung der NS-Verbrecher geschaffen. | Nach dem Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Terrorregime war die Überwindung des [[Nationalsozialismus]] eine der Hauptaufgaben nach Kriegsende. Bereits in der Regierungserklärung vom [[27. April]] [[1945]] wurde eine strenge Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen angekündigt. Im erlassenen Verfassungsgesetz vom [[8. Mai]] [[1945]] über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz) wurden alle Parteigliederungen verboten, eine Registrierung der Nationalsozialisten verfügt, Strafbestimmungen gegen "Illegale" und "schwer belastete Nationalsozialisten“ und Förderer erlassen sowie Volksgerichte zur Aburteilung der NS-Verbrecher geschaffen. | ||
[[1946]] beschloss der Nationalrat das Nationalsozialistengesetz. Wesentlich war in diesem Zusammenhang die Novellierung des Verbotsgesetzes: Eine Änderung betraf dabei die Abgrenzung des Personenkreises, für die das Gesetz seine Anwendung finden sollte: Anstelle formaler Gesichtspunkte (beispielsweise das Datum des | [[1946]] beschloss der Nationalrat das Nationalsozialistengesetz. Wesentlich war in diesem Zusammenhang die Novellierung des Verbotsgesetzes: Eine Änderung betraf dabei die Abgrenzung des Personenkreises, für die das Gesetz seine Anwendung finden sollte: Anstelle formaler Gesichtspunkte (beispielsweise das Datum des Eintritts in die NSDAP) wurde nun das Ausmaß der Aktivität in der Partei (NSDAP) in den Vordergrund gerückt. Die registrierungspflichtigen Personen wurden nunmehr in Kriegsverbrecher, Belastete und Minderbelastete eingeteilt. | ||
Trotz dieser Maßnahmen war die Entnazifizierung zum Scheitern verurteilt: „''Denn das nationalsozialistische Regime hinterließ neben zahllosen Toten, materiellen Kriegsschäden und einer katastrophalen ökonomischen Lage vor allem auch eine ideologisch fragmentierte Bevölkerung.''“ <sup>([[#1|1]])</sup> | Trotz dieser Maßnahmen war die Entnazifizierung zum Scheitern verurteilt: „''Denn das nationalsozialistische Regime hinterließ neben zahllosen Toten, materiellen Kriegsschäden und einer katastrophalen ökonomischen Lage vor allem auch eine ideologisch fragmentierte Bevölkerung.''“ <sup>([[#1|1]])</sup> | ||
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Die Primärliteratur widerlegt jedoch die bislang bekannte Zahl von 456 Nationalsozialisten. Gemäß einem Erlass der [[Salzburger Landesregierung]] (Zahl 923/LAD/1947) vom [[29. Jänner]] [[1947]] übermittelte der damalige Saalfeldener Bürgermeister [[Raimund Rohrmoser]] (ÖVP) eine Aufstellung aller registrierten Nationalsozialisten „nach altersmäßiger und berufsständischer Aufschlüsselung“. Demnach wurden in Saalfelden insgesamt 627 Personen (466 Männer und 161 Frauen) als Nationalsozialisten registriert. | Die Primärliteratur widerlegt jedoch die bislang bekannte Zahl von 456 Nationalsozialisten. Gemäß einem Erlass der [[Salzburger Landesregierung]] (Zahl 923/LAD/1947) vom [[29. Jänner]] [[1947]] übermittelte der damalige Saalfeldener Bürgermeister [[Raimund Rohrmoser]] (ÖVP) eine Aufstellung aller registrierten Nationalsozialisten „nach altersmäßiger und berufsständischer Aufschlüsselung“. Demnach wurden in Saalfelden insgesamt 627 Personen (466 Männer und 161 Frauen) als Nationalsozialisten registriert. | ||
Die Frage, ob eine Berufsgruppe innerhalb der NSDAP besonders | Die Frage, ob eine Berufsgruppe innerhalb der NSDAP besonders hervor stach, kann verneint werden. Mitglieder waren in allen Berufsständen vertreten, unabhängig davon, ob es sich um Gewerbetreibende, Bauern oder Beamte handelte. Auffällig ist jedoch, dass Mitglieder des „Ortsbürgertums“ in einem überdurchschnittlich hohen Maße Führungsfunktionen innerhalb der Saalfeldener Parteiorganisation innehatten und nach 1945 ebenfalls überdurchschnittlich oft als „belastet“ eingestuft wurden, beziehungsweise nach § 10, 11 oder 12 des Verbotsgesetzes verurteilt wurden. | ||
Der prozentuelle Anteil der Nationalsozialisten an der Saalfeldener Gesamtbevölkerung lässt sich hingegen nicht mehr vollständig nachvollziehen. Für das Jahr 1945 liegen keine genauen Einwohnerzahlen für Saalfelden vor. Volkszählungen wurden lediglich in den Jahren [[1939]] (7.018 Einwohner) und [[1951]] (8.315 Einwohner) durchgeführt. Je nachdem, auf welche Einwohnerzahl man sich hier beziehen möchte, waren zwischen 7,5 und 8,9 Prozent der damaligen Gemeindebevölkerung eingetragene Nationalsozialisten. | Der prozentuelle Anteil der Nationalsozialisten an der Saalfeldener Gesamtbevölkerung lässt sich hingegen nicht mehr vollständig nachvollziehen. Für das Jahr 1945 liegen keine genauen Einwohnerzahlen für Saalfelden vor. Volkszählungen wurden lediglich in den Jahren [[1939]] (7.018 Einwohner) und [[1951]] (8.315 Einwohner) durchgeführt. Je nachdem, auf welche Einwohnerzahl man sich hier beziehen möchte, waren zwischen 7,5 und 8,9 Prozent der damaligen Gemeindebevölkerung eingetragene Nationalsozialisten. | ||
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