Propst: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Dezember 2009, 11:31 Uhr
Als Propst bezeichnet man den Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels (Dompropst oder Stiftspropst).
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Propst, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.
Siehe auch
Quelle
- Wikipedia Deutschland