Propst: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Propst''' bezeichnet man den Leiter der äußeren Angelegenheiten eines [[Domkapitel|Dom-]] oder Stiftskapitels (Dompropst oder Stiftspropst).
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* Wikipedia Deutschland
 
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Version vom 25. Dezember 2009, 11:31 Uhr

Als Propst bezeichnet man den Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels (Dompropst oder Stiftspropst).

Weiterführend

Für Informationen zum Thema Propst, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.

Siehe auch

Quelle

  • Wikipedia Deutschland