Arbeitsmarktservice: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Logos AMS SBG.jpg|thumb]]Das '''Arbeitsmarktservice''' - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.
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[[Datei:Logos AMS SBG.jpg|thumb|Logo AMS]]Das '''Arbeitsmarktservice''' - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitssuchenden und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.


Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.
Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.


==Aufgaben==
==Aufgaben==
*Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:
*Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:
::auf Bundesebene dem Vorstand,  
::auf Bundesebene dem Vorstand,  
::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer  
::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer  
::auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle.  
::auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle.  
 
*Vermittlung von Arbeitssuchenden
*Arbeitssuchendenvermittlung
* Weiterbildung von Arbeitssuchenden   
* Weiterbildung von Arbeitssuchenden   
*Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz   
*Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz   
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::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension)  
::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension)  
::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz)  
::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz)  
::Weiters werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt
::Darüber hinaus werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt
 
[[Kategorie:Soziales]]