Arbeitsmarktservice: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Logos AMS SBG.jpg|thumb]]Das '''Arbeitsmarktservice''' - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von | {{Quellenangabe}} | ||
[[Datei:Logos AMS SBG.jpg|thumb|Logo AMS]]Das '''Arbeitsmarktservice''' - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitssuchenden und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung. | |||
Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert. | Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert. | ||
==Aufgaben== | ==Aufgaben== | ||
*Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen: | *Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen: | ||
::auf Bundesebene dem Vorstand, | ::auf Bundesebene dem Vorstand, | ||
::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer | ::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer | ||
::auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle. | ::auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle. | ||
*Vermittlung von Arbeitssuchenden | |||
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* Weiterbildung von Arbeitssuchenden | * Weiterbildung von Arbeitssuchenden | ||
*Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz | *Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz | ||
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::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension) | ::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension) | ||
::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz) | ::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz) | ||
:: | ::Darüber hinaus werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt | ||
[[Kategorie:Soziales]] | |||