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Textersetzung - „Paracelsusbad“ durch „Paracelsusbad
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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Der Denkmalschutz bewahrt historisch wertvolle Gebäude vor dem Abriss oder unfachmännischem Umbau. Doch er sorgt zuweilen auch für heiße Diskussionen, ob ein Objekt schützenswert ist oder nicht. In jüngerer Geschichte wollte der Denkmalschutz kurzfristig das [[Paracelsusbad]] als schützenswert deklarieren, als die Debatte 2009/2010 um dessen Umbau oder Abriss entbrannt war. Es kam zu keiner Unterschutzstellung.
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Der Denkmalschutz bewahrt historisch wertvolle Gebäude vor dem Abriss oder unfachmännischem Umbau. Doch er sorgt zuweilen auch für heiße Diskussionen, ob ein Objekt schützenswert ist oder nicht. In jüngerer Geschichte wollte der Denkmalschutz kurzfristig das [[Paracelsusbad (historisch)|Paracelsusbad]] als schützenswert deklarieren, als die Debatte 2009/2010 um dessen Umbau oder Abriss entbrannt war. Es kam zu keiner Unterschutzstellung.
    
2014 wurden auch Parkanlagen in einer eigenen Verordnung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt. Davon sind im Land Salzburg fünf betroffen<ref>Quelle [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184 Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG) StF: BGBl. Nr. 533/1923 (NR: GP I 1513 AB 1703 S. 209.)]</ref>:
 
2014 wurden auch Parkanlagen in einer eigenen Verordnung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt. Davon sind im Land Salzburg fünf betroffen<ref>Quelle [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184 Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG) StF: BGBl. Nr. 533/1923 (NR: GP I 1513 AB 1703 S. 209.)]</ref>: