Johann Graber: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 27. August desselben Jahres erfolgte die Verhaftung in der Dienststelle, da Graber der Heimwehr, die inzwischen verboten war, angehörte. | Am 27. August desselben Jahres erfolgte die Verhaftung in der Dienststelle, da Graber der Heimwehr, die inzwischen verboten war, angehörte. | ||
Zunächst kam er nach Salzburg ins Polizeigefängnis, dann nach Berlin-Moabit, später nach Amberg in Bayern und von dort wieder nach Salzburg zurück. 1943 wurde das Todesurteil gegen ihn gefällt. Er habe Schriften verbreitet und eine illegale Organisation ins Leben gerufen, welche als "Heimatfront" bekannt gewesen sei. Diese Aktion wurden als "Vorbereitung zum Hochverrat" ausgelegt. | Zunächst kam er nach Salzburg ins Polizeigefängnis, dann nach Berlin-Moabit, später nach Amberg in Bayern und von dort wieder nach Salzburg zurück. 1943 wurde das Todesurteil gegen ihn gefällt. Er habe Schriften verbreitet und eine illegale Organisation ins Leben gerufen, welche als "[[Österreichische Heimatfront|Heimatfront]]" bekannt gewesen sei. Diese Aktion wurden als "Vorbereitung zum Hochverrat" ausgelegt. | ||
Am 18. Februar 1944 erfolgte die Vollstreckung des Todesurteils, wenige Tage vor seinem 26. Geburtstag. | Am 18. Februar 1944 erfolgte die Vollstreckung des Todesurteils, wenige Tage vor seinem 26. Geburtstag. | ||