Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht: Unterschied zwischen den Versionen
| Zeile 857: | Zeile 857: | ||
Die Verwendung von '''Radar-''' oder '''Laserwarngeräten''', die zur Ortung von verkehrspolizeilichen Geschwindigkeitsmesseinrichtungen dienen, ist verboten. | Die Verwendung von '''Radar-''' oder '''Laserwarngeräten''', die zur Ortung von verkehrspolizeilichen Geschwindigkeitsmesseinrichtungen dienen, ist verboten. | ||
Derartige Warngeräte werden im Sinne des Fernmeldegesetzes als Funkanlagen qualifiziert, Besitz und Betrieb sind daher bewilligungspflichtig. | Derartige Warngeräte werden im Sinne des Fernmeldegesetzes als Funkanlagen qualifiziert, Besitz und Betrieb sind daher bewilligungspflichtig. <br> | ||
'''Laserblocker''' sind verboten. (Beschlagnahme, Verfall)<br> | '''Laserblocker''' sind verboten. (Beschlagnahme, Verfall)<br> | ||
'''GPS'''-Navigationsgeräte die nur Radarstandorte anzeigen sind erlaubt. <br> | '''GPS'''-Navigationsgeräte die nur Radarstandorte anzeigen sind erlaubt. <br> | ||