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Motorradrecht (Diskussion | Beiträge)
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Die  Verwendung von '''Radar-''' oder '''Laserwarngeräten''', die zur Ortung von verkehrspolizeilichen Geschwindigkeitsmesseinrichtungen dienen, ist verboten.  
Die  Verwendung von '''Radar-''' oder '''Laserwarngeräten''', die zur Ortung von verkehrspolizeilichen Geschwindigkeitsmesseinrichtungen dienen, ist verboten.  
Derartige Warngeräte werden im Sinne des  Fernmeldegesetzes als Funkanlagen qualifiziert, Besitz und Betrieb sind daher bewilligungspflichtig.  
Derartige Warngeräte werden im Sinne des  Fernmeldegesetzes als Funkanlagen qualifiziert, Besitz und Betrieb sind daher bewilligungspflichtig. <br>
'''Laserblocker''' sind verboten. (Beschlagnahme, Verfall)<br>
'''Laserblocker''' sind verboten. (Beschlagnahme, Verfall)<br>
'''GPS'''-Navigationsgeräte die nur Radarstandorte anzeigen sind erlaubt. <br>  
'''GPS'''-Navigationsgeräte die nur Radarstandorte anzeigen sind erlaubt. <br>