Bezirkshauptmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bezirkshauptmann''' (die [[Bezirkshauptfrau]]) ist in [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]], wie im übrigen Österreich, ein Verwaltungsbeamter der mit Leitung der [[Bezirkshauptmannschaft]] betraut ist. Weitere Aufgabengebiete umfassen Gemeindeangelegenheiten, Grundverkehrsangelegenheiten sowie Auszeichnungen, Ehrungen und Repräsentationsangelegenheiten.
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Der '''Bezirkshauptmann''' (die '''Bezirkshauptfrau''') ist in [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]], wie im übrigen Österreich, ein Verwaltungsbeamter der mit Leitung der [[Bezirkshauptmannschaft]] betraut ist. Weitere Aufgabengebiete umfassen Gemeindeangelegenheiten, Grundverkehrsangelegenheiten sowie Auszeichnungen, Ehrungen und Repräsentationsangelegenheiten.
  
 
Er hat auch den Vorsitz in den gesetzmäßig berufenen Kollegialbehörden, Kommissionen, Beiräten und dergleichen.
 
Er hat auch den Vorsitz in den gesetzmäßig berufenen Kollegialbehörden, Kommissionen, Beiräten und dergleichen.

Version vom 14. Januar 2009, 11:34 Uhr

Der Bezirkshauptmann (die Bezirkshauptfrau) ist in Salzburg, wie im übrigen Österreich, ein Verwaltungsbeamter der mit Leitung der Bezirkshauptmannschaft betraut ist. Weitere Aufgabengebiete umfassen Gemeindeangelegenheiten, Grundverkehrsangelegenheiten sowie Auszeichnungen, Ehrungen und Repräsentationsangelegenheiten.

Er hat auch den Vorsitz in den gesetzmäßig berufenen Kollegialbehörden, Kommissionen, Beiräten und dergleichen.

Als Landesbediensteter wird der Bezirkshauptmann von der Landesregierung bestellt.

Aktuelle Bezirkshauptmänner und -frauen

Quelle

  • Land Salzburg