Hofmarschall: Unterschied zwischen den Versionen
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Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof. | Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof. | ||
In Salzburg ist der Begriff eines Obersthofmarstalles bekannt, der als Hofmarschall auch gerichtliche Aufgaben für die Hofangestellten besaß. | In Salzburg ist der Begriff eines Obersthofmarstalles bekannt, der als Hofmarschall auch gerichtliche Aufgaben für die Hofangestellten besaß. | ||
* [[Jakob Hannibal von Raitenau]] (Bruder des [[Fürsterzbischof]]s [[Wolf Dietrich von Raitenau]]) | * [[Jakob Hannibal von Raitenau]] (Bruder des [[Fürsterzbischof]]s [[Wolf Dietrich von Raitenau]]) ein hochfürstlicher Obersthofmarschall. | ||
== Quellen== | == Quellen== | ||