*Im Falle der Ermächtigung durch die Gemeindevertretung die Vorberatung und Antragstellung anstelle von Ausschüssen und, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit und der Kostenersparnis gelegen ist, die Beschlussfassung wie ein Ausschuss | *Im Falle der Ermächtigung durch die Gemeindevertretung die Vorberatung und Antragstellung anstelle von Ausschüssen und, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit und der Kostenersparnis gelegen ist, die Beschlussfassung wie ein Ausschuss |