*Die Einbringung von Rechtsmitteln gegen verwaltungsbehördliche Enscheidungen, einschließlich von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof | *Die Einbringung von Rechtsmitteln gegen verwaltungsbehördliche Enscheidungen, einschließlich von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof |