Ehrenzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Salzburger Nachrichten]], 11. November 2010
 
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* [[Der Salzachtaler]], Ausgabe Dezember 2011
 
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* [[Salzburger Landeskorrespondenz]] vom [http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=58168 10. Mai 2017]
 
[[Kategorie:Auszeichnung]]
 
[[Kategorie:Auszeichnung]]

Version vom 12. Mai 2017, 17:03 Uhr

Das Ehrenzeichen ist ein Ehrenzeichen des Landes Salzburg. Seine Vergabe ist im Salzburger Ehrenzeichengesetz geregelt.

Vergaberegeln

§ 3 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes sieht vor, dass ein Ehrenzeichen des Landes Salzburg für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg und auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, verliehen wird. Es darf nur dann verliehen werden, wenn die Verdienste nicht schon durch ein anderes Ehrenzeichen gewürdigt wurden. Die Verleihung der einzelnen Stufen richtet sich ausschließlich nach dem Grad des Verdienstes und eine höhere Stufe darf nur verliehen werden, wenn seit der letzten Auszeichnung mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Verleihungsvorschläge können von den Bezirksverwaltungsbehörden oder aber grundsätzlich von jeder Person kommen.

Aussehen

Das Ehrenzeichen ist eine Steckdekoration. Das Brustkreuz ist 78 mm hoch und 78 mm breit, zwölfspitziges golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von emailliertem Landeswappen.

Das Ehrenzeichen wird an der linken Brustseite getragen, und zwar von einem Träger am dreieckig gefalteten Band und von einer Trägerin an einem maschenartig genähten Band.

Bekannte Träger

Quellen