Magistrat Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Er ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Der Magistrat der Stadt Salzburg ist als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] sachlich und örtlich zuständig für den Bezirk der [[Stadt Salzburg]] (= Statutarstadt). | Er ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Der Magistrat der Stadt Salzburg ist als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] sachlich und örtlich zuständig für den Bezirk der [[Stadt Salzburg]] (= Statutarstadt). | ||
Der Magistrat der Stadt Salzburg ist Behörde, Amt und Verwaltung für die [[Stadt Salzburg]] als Gemeinde. <br /> | Der Magistrat der Stadt Salzburg ist Behörde, Amt und Verwaltung für die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt Salzburg]] als Gemeinde. <br /> | ||
Der Magistrat der Stadt Salzburg ist Privatwirtschaftsverwaltung im Bereich seiner Betriebe. | Der Magistrat der Stadt Salzburg ist Privatwirtschaftsverwaltung im Bereich seiner Betriebe. | ||