Landeshauptmann: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Amt des Landeshauptmanns wurde [[1861]] geschaffen. Bis zum Zusammenbruch der Monarchie wurde dieser vom Kaiser aus dem Kreis der Landtagsabgeordneten ernannt. Ihm unterstand die autonome Verwaltung des Landes; im Vergleich mit dem Landespräsidenten besaß er wenig tatsächliche Macht. | Das Amt des Landeshauptmanns wurde [[1861]] geschaffen. Bis zum Zusammenbruch der Monarchie wurde dieser vom Kaiser aus dem Kreis der Landtagsabgeordneten ernannt. Ihm unterstand die autonome Verwaltung des Landes; im Vergleich mit dem Landespräsidenten besaß er wenig tatsächliche Macht. | ||
Das Amt des Landeshauptmannes in seiner heutigen Bedeutung wurde erst mit der Gründung der Ersten Republik [[1918]] eingeführt. | Das Amt des Landeshauptmannes in seiner heutigen Bedeutung wurde erst mit der Gründung der Ersten Republik [[1918]] eingeführt. Nach der österreichischen Bundesverfassung ist der Landeshauptmann der Träger der mittelbaren Bundesverwaltung in den Ländern. Nach der [[Landesverfassung]] ist der Landeshauptmann der Vorsitzende der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]] und auch Vorstand des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]]. Dadurch kommt diesem Amt als Vertreter des Staates (für die Republik [[Österreich]] (Bund) und das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg) eine besondere Stellung ein. Der Landeshauptmann wird vom [[Landtag]] gewählt, vom Bundespräsident auf die Bundesverfassung angelobt und von der Republik Österreich nach dem Bezügegesetz öffentlich besoldet. | ||
Während der Zugehörigkeit Österreichs zum Deutschen Reich von [[1938]] bis [[1945]] trat an die Stelle des Landeshauptmanns der [[Gauleiter]]. | Während der Zugehörigkeit Österreichs zum Deutschen Reich von [[1938]] bis [[1945]] trat an die Stelle des Landeshauptmanns der [[Gauleiter]]. | ||