Heilpeloide: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Heilpeloide''' gehören zu den ''ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen'', die auf Grund besonderer Eigenschaften und ohne Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen.
'''Heilpeloide''' gehören zu den ''ortsgebundenen natürlichen [[Heilvorkommen]]'', die auf Grund besonderer Eigenschaften und ohne Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen.


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* § 4 u. 5 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]
* § 4 u. 5 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]
* [[Benutzer:xxlstier]] nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.
* [[Benutzer:xxlstier]] nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.
== Verweis ==
weitere Informationen unter:
* [[Kuranstalt]]
* [[Kurort]]


[[Kategorie:Gesundheit]]
[[Kategorie:Gesundheit]]
[[Kategorie:Kur]]
[[Kategorie:Kur]]
[[Kategorie:Kuranstalt]]