| − | Der '''Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg''' ist die Stadtverwaltung der [[Stadt Salzburg]]. | + | Der '''Magistrat der Stadt Salzburg''' hat mehrere Funktionen und Aufgaben. Er ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Der Magistrat der Stadt Salzburg ist als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] sachlich und örtlich zuständig für den Bezirk der [[Stadt Salzburg]]. <br /> |