Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. März 2014, 18:53 Uhr

Die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee ist die Stadtverwaltung der Flachgauer Stadt Neumarkt am Wallersee.

Allgemeines

Die Stadtverwaltung ist im Stadtamt Neumarkt am Wallersee untergebracht.

Die Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung besteht aus:

  • Bürgermeister
  • Amtsleiter: Der Stadtamtsdirektor (Amtsleiter) ist Leiter des inneren Dienstes und für die ordnungsgemäße Verwaltung und Führung der Gemeindegeschäfte durch das Stadtamt verantwortlich. Er ist Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten und untersteht der unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters (§ 46 Absatz 3 Sbg Gemeindeordnung).

Zum Bereich des inneren Dienstes zählt insbesondere die Organisation

  • der Bediensteten (wer macht was)
  • der Sachmittel (z.B. Dienstgebäude, Fuhrpark, EDV-Anlagen)
  • des Geschäftsgangs (z.B. Kanzlei, Akten, Telefon)
  • der sonstigen inneren Aufgaben (z.B. Buchhaltung, Kassa)
  • der Überwachung der Gesetzmäßigkeit des Geschäftsgangs
  • Bauverwaltung:
    • Baubehörde 1. Instanz (Bauanzeigen, Baubewilligungen)
    • Raumordnung (Flächenwidmung, Bebauungsplanung)
    • Hochbauverwaltung (gemeindeeigene Gebäude, Bau und Instandhaltung)
    • Straßenverwaltung (Bau und Instandhaltung)
    • Ortskanalisation und Bauhof (städtische Betriebe)
  • Finanzverwaltung:
    • Steuern und Abgaben
    • Buchhaltung, Voranschlag, Rechnungsabschluss
    • Kassa
    • EDV-Koordination
    • Friedhof
    • Abfallwirtschaft und Recyclinghof
  • Allgemeine Verwaltung:
    • Servicestelle (alle Erst-Infos)
    • Meldeamt
    • Fundamt
    • Standesamt
    • Veranstaltungen
    • Soziales
    • Gemeinderatskanzlei
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Ehrungen und Auszeichnungen
    • Wohnungsvergaben
    • Kultur und Schulen
    • Straßenbau, Straßenerhaltung und Straßenpolizei
    • Liegenschaftsverwaltung

Einrichtungen

Die Stadtverwaltung ist für folgende Gemeindeeinrichtungen zuständig:

Quelle