Ausgedinge: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Austrag''', in Österreich Ausgedinge genannt,  bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin als bisheriger Inhaber / bisherige Inhaberin einer Landwirtschaft bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges, das Rechte wie Wohnrecht und Naturalrechte beinhaltet.
 
Der Begriff '''Austrag''', in Österreich Ausgedinge genannt,  bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin als bisheriger Inhaber / bisherige Inhaberin einer Landwirtschaft bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges, das Rechte wie Wohnrecht und Naturalrechte beinhaltet.
[[Datei:Austraghäusl.jpg|thumb|altes Austraghäusl in [[Thalgauegg]]]]
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[[Datei:Austraghäusl.jpg|thumb|altes Austraghäusl in [[Egg (Thalgau)|Egg]]]]
 
==Quelle==
 
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* de.wikipedia.org
 
* de.wikipedia.org

Version vom 12. Januar 2017, 14:35 Uhr

Der Begriff Austrag, in Österreich Ausgedinge genannt, bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin als bisheriger Inhaber / bisherige Inhaberin einer Landwirtschaft bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges, das Rechte wie Wohnrecht und Naturalrechte beinhaltet.

altes Austraghäusl in Egg

Quelle

  • de.wikipedia.org