Straße: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Straße''' ist ein landgebundenes Verkehrsbauwerk, das als Grundlage für Fahrzeuge vorwiegend dem Transport von deren Nutzlasten von einem Ort zum anderen dient.<ref>[[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fe „Straße“]</ref> | |||
==Salzburgbezug== | |||
===Allgemeines=== | |||
Zu den Straßen gehören daher (insbesondere nach dem Straßenbegriff des Salzburger Landesstraßengesetzes) namentlich | |||
* auch [[:Kategorie:Platz|Plätze]], die Teile des Straßennetzes sind, | |||
* nach Umständen aber auch als „Gasse“, „Weg“, „Kai“ udgl. bezeichnete Verkehrsflächen. | |||
===Einteilung=== | |||
Im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] werden die Straßen nach ihren Erhaltern eingeteilt in | |||
* [[Bundesstraße]]n – das sind Straßen, die vom Bund erhalten werden –, | |||
* [[Landesstraße]]n – das sind Straßen, die vom [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land (Salzburg)]] erhalten werden –, | |||
* [[Straßen der Gemeinden des Landes Salzburg|Gemeindestraßen]] – das sind Straßen, die von der jeweiligen [[Gemeinden|Gemeinde]] erhalten werden –, | |||
* öffentliche Interessentenstraßen – das sind Straßen, die von Straßengenossenschaften (einschließlich Weggenossenschaften) erhalten werden – und | |||
* Privatstraßen (die wiederum in Straßen mit öffentlichem Verkehr und Straßen ohne öffentlichen Verkehr eingeteilt werden). | |||
Näheres ergibt sich aus den Artikeln „[[Bundesstraße]]“, „[[Landesstraße]]“ und „[[Straßen der Gemeinden des Landes Salzburg]]“. | |||
==Quellen== | |||
*[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000206 Salzburger Landesstraßengesetz 1972], insbesondere §§ 1 und 2 | |||
===Einzelnachweis=== | |||
<references/> | |||
{{mehr}} | |||
[[Kategorie:Infrastruktur]] | |||
[[Kategorie:Straße]] | |||