Am Ausfergenufer (Hallein): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Straße Hallein|1000|Solvay-Halvic-Straße(Hallein)|Neualmerstraße (Hallein)|Am Ausfergenufer+Hallein}}
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'''Am Ausfergenufer''' ist eine  [[Straßen und Plätze der Stadt Hallein|Straße]] in der [[Tennengau]]er Bezirkshauptstadt [[Hallein]].  
'''Am Ausfergenufer''' ist eine  [[Straßen und Plätze der Stadt Hallein|Straße]] in der [[Tennengau]]er Bezirkshauptstadt [[Hallein]].  


==Lage und Verlauf==
==Lage und Verlauf==
Am Ausfergenufer ist knapp 1 000 m lang und verläuft von der [[Solvay-Halvic-Straße (Hallein)|Solvay-Halvic-Straße]] zur [[Neualmerstraße (Hallein)|Neualmerstraße]].
Am Ausfergenufer ist knapp 1 000 m lang und verläuft von der [[Solvay-Halvic-Straße (Hallein)|Solvay-Halvic-Straße]] zur [[Neualmer Straße (Hallein)|Neualmer Straße]].


==Namensherkunft==
==Namensherkunft==
Ihren Namen erhielt die Straße nach der ehemaligen [[Salzschiffahrt]] auf der [[Salzach]], in welcher die Bürger von Laufen in zwei Kategorien eingeteilt worden waren: nicht zu Schiff gehenden Adeligen (Erb'''aus'''fergen) und die selbst fahrenden Bürgerlichen (Erb'''nauf'''fergen). Die Schiffsherrenrechte wurden um 1400 durch die [[Erzbischof#Fürsterzbischöfe|Fürsterzbischöfe]] eingelöst. Später, nach dem [[15. Jahrhundert]],  entstanden aus dem Kreis der Erbausfergen Lehen, mit der Vollmacht, anderer Schiffer für sich zu bestellen. Das Salzausfergenrecht bestand darin, dass ihnen von Hallein bis [[Laufen]] das erbliche und ausschließliche Recht zustand, Salz auszuführen.  
Ihren Namen erhielt die Straße nach der ehemaligen [[Salzachschifffahrt|Salzschifffahrt]] auf der [[Salzach]], in welcher die Bürger von Laufen in zwei Kategorien eingeteilt worden waren: nicht zu Schiff gehenden Adeligen ([[Erbausfergenamt|Erb'''aus'''fergen]]) und die selbst fahrenden Bürgerlichen (Erb'''nau'''fergen). Die Schiffsherrenrechte wurden um 1400 durch die [[Erzbischof#Fürsterzbischöfe|Fürsterzbischöfe]] eingelöst. Später, nach dem [[15. Jahrhundert]],  entstanden aus dem Kreis der Erbausfergen Lehen, mit der Vollmacht, anderer Schiffer für sich zu bestellen. Das Salzausfergenrecht bestand darin, dass ihnen von Hallein bis [[Laufen]] das erbliche und ausschließliche Recht zustand, Salz auszuführen.  


Vom 15. bis zum 19. Jahrhundert wurde das Erbausfergeramt unter sieben Geschlechtern (Strudel, Frauendienst, Guetrath, Tagl, Gänsl, Poldl und Gold) aufgeteilt. Danach folgten (Perner, Haslinger, Perger von Emslieb, Dückerher von Haslaue, Auer zu Winkl etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, Kammerlohr, Dückher und Auer), als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der Säkluarisation des Erzstiftes zu Ende ging.   
Vom [[15. Jahrhundert|15.]] bis zum [[19. Jahrhundert]] wurde das [[Erbausfergenamt]] unter sieben Geschlechtern (Strudel, Frauendienst, [[Guetrater|Guetrath]], Tagl, Gänsl, Poldl und Gold) aufgeteilt. Danach folgten die [[Perner]], Haslinger, [[Perger von Emslieb]], [[Dückher von Haßlau|Dückher von Haslau]], [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer zu Winkl]] etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, [[Camerlohr von Weiching|Kammerlohr]], Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der [[Säkularisation]] des [[Erzstift Salzburg|Erzstift]]es zu Ende ging.   


==Quelle ==
==Quelle ==
* [[Ernst Penninger|Penninger, Ernst]]: "''Die Straßennamen der Stadt Hallein''", Sonderdruck aus: Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]], Band 110, Salzburg 1970
{{Quelle Ernst Penninger}}
==Siehe auch==
==Siehe auch==
Siehe auch: den Artikel "[[Salzachschifffahrt#Geschichtliche Ereignisse auf der Salzach|Salzachschifffahrt]]" und den Artikel "[[Erbausfergenamt#Arten|Erbausfergenamt]]".
Siehe auch: den Artikel "[[Salzachschifffahrt#Geschichtliche Ereignisse auf der Salzach|Salzachschifffahrt]]" und den Artikel "[[Erbausfergenamt#Arten|Erbausfergenamt]]".