Ausgedinge: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Juni 2025, 18:58 Uhr

Der Begriff Austrag, in Österreich Ausgedinge genannt, bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin als bisheriger Inhaber / bisherige Inhaberin einer Landwirtschaft bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges, das Rechte wie Wohnrecht und Naturalrechte beinhaltet.

altes Austraghäusl in Egg

Quelle

  • de.wikipedia.org