Hundehaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) werden in Salzburg jährlich etwa 500 Patienten mit Hundebiss-Verletzungen in Spitälern behandelt. Rund 20 Prozent (= 100 Personen) sind Kinder unter 15 Jahren. | + | Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) werden in Salzburg jährlich etwa 500 Patienten mit Hundebiss-Verletzungen in Spitälern behandelt. Rund 20 Prozent (= 100 Personen) sind Kinder unter 15 Jahren. |
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| + | ==Hundegesetz zahnlos== | ||
| + | Nach dem Landessicherheitsgesetz liegt ein Großteil der Verantwortung bei Vorfällen mit Hunden bei den Bürgermeistern. Diese kritisieren die Haftung heftig. Wie auch Brigitta Höck, Hundetrainerin, in einem Interview<ref>{{Quelle SN|10. Mai 2011}}</ref> bestätigt, sind in den meisten Fällen von Hundeattacken deren zweibeinige Besitzer schuld. Sie plädiert für einen Hundeführerschein ab einer Gewichtsklasse von 15 bis 20 Kilogramm. Und meint, die Haltung von Hunden muss gelernt werden. Als Hundefreund muss man sich mit seinem Hobby auseinandersetzen und Verantwortung übernehmen. | ||
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| + | Wirkliche Vorsorge gegen Hundebisse gibt es im Bundesland Salzburg nicht. | ||
| + | * Wer einen Hund kauft, muss diesen zur Hundesteuer anmelden, jedoch gibt es tausende Hunde im Land, die "behördliche U-Boote" sind; | ||
| + | * Selbst wer seinen Hund anmeldet, muss keinerlei Voraussetzungen dafür erfüllen; | ||
| + | * Vorstrafen oder persönliche Eignung sind bedeutungslos; lediglich jene wenigen, gegen die ein Hundehalteverbot besteht, dürfen keinen Hund halten; | ||
| + | * Überhaupt keine Rolle spielen die bauliche Situation in Haus oder Wohnung des Halters, ob und in welcher Höhe z. B. Gartenzäune vorhanden wären; | ||
==Leinenzwang und Maulkorbpflicht== | ==Leinenzwang und Maulkorbpflicht== | ||
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== Hundebisse == | == Hundebisse == | ||
Pro Jahr müssen im Bundesland Salzburg laut Kuratorium für Verkehrssicherheit 500 Menschen nach Hundeattacken im Krankenhaus behandelt werden. In der [[Stadt Salzburg]] gingen Hundebisse jedoch seit Ende der [[1990er]] Jahre stark zurück. 1999 gab es 135 Attacken, 2010 waren es nur mehr 18. Probleme treten aber nach wie vor mit frei laufenden Hunden auf. So wurden 2010 in der Stadt Salzburg 80 Besitzer wegen Verletzung des Leinen- und Maulkorbzwanges angezeigt. | Pro Jahr müssen im Bundesland Salzburg laut Kuratorium für Verkehrssicherheit 500 Menschen nach Hundeattacken im Krankenhaus behandelt werden. In der [[Stadt Salzburg]] gingen Hundebisse jedoch seit Ende der [[1990er]] Jahre stark zurück. 1999 gab es 135 Attacken, 2010 waren es nur mehr 18. Probleme treten aber nach wie vor mit frei laufenden Hunden auf. So wurden 2010 in der Stadt Salzburg 80 Besitzer wegen Verletzung des Leinen- und Maulkorbzwanges angezeigt. | ||
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| + | Anfang Oktober 2010 wurde beim [[Gasthaus Zillreith]] am Fuße des [[Schlenken]]s im [[Tennengau]] ein vierjähriges Mädchen vom bayerischen Gebirgsschweißhund ''Aiko'' im Gesicht gebissen. Das Mädchen wird lebenslang eine Narbe davontragen. | ||
=== Fälle 2011 === | === Fälle 2011 === | ||
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==Quellen== | ==Quellen== | ||
| − | * {{Quelle SN|5. Oktober 2010 | + | * {{Quelle SN|5. Oktober 2010, 9. und 10. Mai 2011}} |
* [[Benutzer:Mosaico|Peter Krackowizer]] | * [[Benutzer:Mosaico|Peter Krackowizer]] | ||
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[[Kategorie:Gesellschaftliches]] | [[Kategorie:Gesellschaftliches]] | ||
Version vom 10. Mai 2011, 10:49 Uhr
Die Hundehaltung ist im Bundesland Salzburg durch das Landessicherheitsgesetz in der letzten Novelle von 2009 geregelt.
Allgemeines
Zur Novellierung 2009 gab eine Hundebissattacke im August 2007 den Anlass, bei der eine Frau in der Stadt Salzburg beinahe zu Tode gebissen wurde.
Wird ein Hund auffällig oder gibt es Hinweise aus der Bevölkerung auf ein aggressives Tier und erhält die Behörde davon Kenntnis, wird der Hund überprüft. Ein Gutachten des Amtstierarztes entscheidet dann, was mit dem Tier geschieht.
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) werden in Salzburg jährlich etwa 500 Patienten mit Hundebiss-Verletzungen in Spitälern behandelt. Rund 20 Prozent (= 100 Personen) sind Kinder unter 15 Jahren.
Hundegesetz zahnlos
Nach dem Landessicherheitsgesetz liegt ein Großteil der Verantwortung bei Vorfällen mit Hunden bei den Bürgermeistern. Diese kritisieren die Haftung heftig. Wie auch Brigitta Höck, Hundetrainerin, in einem Interview[1] bestätigt, sind in den meisten Fällen von Hundeattacken deren zweibeinige Besitzer schuld. Sie plädiert für einen Hundeführerschein ab einer Gewichtsklasse von 15 bis 20 Kilogramm. Und meint, die Haltung von Hunden muss gelernt werden. Als Hundefreund muss man sich mit seinem Hobby auseinandersetzen und Verantwortung übernehmen.
Wirkliche Vorsorge gegen Hundebisse gibt es im Bundesland Salzburg nicht.
- Wer einen Hund kauft, muss diesen zur Hundesteuer anmelden, jedoch gibt es tausende Hunde im Land, die "behördliche U-Boote" sind;
- Selbst wer seinen Hund anmeldet, muss keinerlei Voraussetzungen dafür erfüllen;
- Vorstrafen oder persönliche Eignung sind bedeutungslos; lediglich jene wenigen, gegen die ein Hundehalteverbot besteht, dürfen keinen Hund halten;
- Überhaupt keine Rolle spielen die bauliche Situation in Haus oder Wohnung des Halters, ob und in welcher Höhe z. B. Gartenzäune vorhanden wären;
Leinenzwang und Maulkorbpflicht
In vielen Salzburger Gemeinden ist Leinenzwang für Hundehalter vorgeschrieben. Leider wird diese Vorschrift immer wieder von Hundehaltern missachtet und es kommt auch immer wieder zu gefährlichen Situationen bzw. zu Auseinandersetzungen mit Passanten, die sich von frei laufenden Hunden bedroht fühlen oder auch nur unangenehm berührt sind, wenn der Hund an ihnen schnuppert; auch Verunreinigungen durch einen sich nach einem Besuch in einem Bach schüttelnden Tier;
Bei größeren Hunden kann auch eine Maulkorbpflicht vorgeschrieben sein, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber auch hier werden immer wieder Verstöße beobachtet.
Pro und Contra
Argumente von Hundehaltern, die Vorschriften ignorieren:
- mein Hund tut niemanden etwas
- ein Hund braucht den Freilauf, wo soll er sonst laufen als hier im Park?
- was stört Sie an meinem Hund? Er beschnuppert Sie ja nur!
Befürworter von Leinenzwang und Maulkorbpflicht argumentieren:
- ein Hund ist ein Tier und demnach kann man seine Reaktionen niemals wirklich voraussehen; ein ungewohnter Geruch, eine ungewohnte Bewegung und der Hund kann zum Raubtier werden oder sich einfach aus seiner Natur heraus wehren
- nicht jedem Menschen ist es Recht, beschnüffelt zu werden
- Radfahrer haben mit Recht vor frei laufenden Hunden Angst; es gab schon Stürze aus Panik vor einem nachlaufenden oder zuschnappenden Hund
- Wer kommt für verschmutzte oder zerbissene Kleidung auf? Auch ein kleiner Schnapper kann ein Loch verursachen!
Beobachtungen
- an der Königsseeache im Gemeindegebiet Anif (Leinenzwang):
- abends, wenn die Wasservögel sich zur Ruhe begeben möchten, kommt ein Hundebesitzer mit frei laufendem Hund; der Hund springt in das Knietiefe Wasser und läuft auf die Sandbank, auf der die Wasservögel ruhen; aufgeschreckt durch den Hund ergreifen sie die Flucht; Minuten später kehren sie zurück und versuchen erneut zu ruhen, doch der nächste Hundebesitzer lässt sein Tier ins Wasser und das Spiel beginnt von neuem;
- mehrere Hundebesitzer treffen sich und plaudern miteinander, während ihre Hunde (große und kleine) miteinander balgen, knurren und den Weg mehr oder weniger blockieren; Radfahrer müssen anhalten und Fußgänger schieben mal links, mal rechts ein Tier von ihren Beinen weg; Zurechtrufe der Hundebesitzer verhallen meist ungehört in den Hundeohren;
Miteinander
- Verordnungen wie Leinenzwang oder Maulkorbpflicht dienen zum Schutz von Mensch und Tier und zum geregelten Miteinander von Menschen, die unterschiedlicher Meinung in diesem Punkt sind. Je dichter Gebiete besiedelt sind, desto wichtiger werden für alle Menschen die Freiräume wie Naherholungsgebiete, Parks, Rad- oder Wanderwege.
Hundebisse
Pro Jahr müssen im Bundesland Salzburg laut Kuratorium für Verkehrssicherheit 500 Menschen nach Hundeattacken im Krankenhaus behandelt werden. In der Stadt Salzburg gingen Hundebisse jedoch seit Ende der 1990er Jahre stark zurück. 1999 gab es 135 Attacken, 2010 waren es nur mehr 18. Probleme treten aber nach wie vor mit frei laufenden Hunden auf. So wurden 2010 in der Stadt Salzburg 80 Besitzer wegen Verletzung des Leinen- und Maulkorbzwanges angezeigt.
Fälle 2010
Anfang Oktober 2010 wurde beim Gasthaus Zillreith am Fuße des Schlenkens im Tennengau ein vierjähriges Mädchen vom bayerischen Gebirgsschweißhund Aiko im Gesicht gebissen. Das Mädchen wird lebenslang eine Narbe davontragen.
Fälle 2011
Am 4. Mai 2011 sprang ein Rottweiler in Wals über den 1,2 Meter hohen Zaunes des Gartens seines Besitzers und fiel im Nachbargarten ein Kleinkind aus der Nachbarschaft anfiel, das gerade mit einem Dackel spielte. Dabei biss der Rottweiler dem Kinde einen etwa 20 mal fünf Zentimeter großen Teil der Kopfhaut ab. Nach einem medizinischen Eingriff war das Kind zwar außer Lebensgefahr, jedoch musste es in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Ob die Operation der Kopfhaut erfolgreich verlaufen ist, wird sich erst in einigen Tagen herausstellen.
Laut Medienberichten hatte der Rottweiler bereits schon früher ein Kind von hinten angefallen. Diese wurde dank ihres Rucksacks jedoch bei dieser Attacke nicht verletzt. Der 41-Jährige Besitzer des Rottweilers will nun nach dem Vorfall vom 4. Mai den Hund abgeben.
Weblinks
Quellen
- "Salzburger Nachrichten", 5. Oktober 2010, 9. und 10. Mai 2011
Fußnoten
- ↑ "Salzburger Nachrichten", 10. Mai 2011