Salzburger Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Salzburger Gesundheitsfonds''' (SAGES) ist ein Fonds zur Mitfinanzierung der Salzburger Fondskrankenanstalten. | |||
== Beschreibung == | |||
Im Gesetz vom [[30. Dezember]] [[2015]] über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-Gesetz 2016) in der geltenden Fassung sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Gemäß § 1 des Gesetzes ist der Salzburger Gesundheitsfonds zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten sowie zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Land Salzburg bestimmt. | |||
Im Gesetz vom 30. Dezember 2015 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-Gesetz 2016) in der geltenden Fassung sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Gemäß § 1 des Gesetzes ist der Salzburger Gesundheitsfonds zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten sowie zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Land Salzburg bestimmt. | |||
Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: | Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: | ||
* Die Abgeltung der Leistungen der Fondskrankenanstalten für Fondspatienten | |||
* Die Gewährung von Zuschüssen an Fondskrankenanstaltenträger für Investitionen und Großgeräte | |||
* Die Gewährung von Zuschüssen für krankenhausentlastende Planungen, Projekte und Maßnahmen | |||
* Mitwirkung an der Planung und Steuerung des Gesundheitswesens durch die Wahrnehmung der der Gesundheitsplattform zukommenden Aufgaben | |||
* Die Wahrnehmung der Aufgaben, die der Landes-Zielsteuerungskommission gemäß Gesetz zukommen | |||
* Die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesundheitsförderungsfonds | |||
== Organe des Fonds == | |||
Organe des Fonds | |||
Die Organe des Salzburger Gesundheitsfonds sind gemäß § 17 SAGES-G 2016 | Die Organe des Salzburger Gesundheitsfonds sind gemäß § 17 SAGES-G 2016 | ||
* Die Geschäftsführung | |||
Die Geschäftsführung | * Die Gesundheitsplattform | ||
* Die Landes-Zielsteuerungskommission | |||
Die Gesundheitsplattform | |||
Die Landes-Zielsteuerungskommission | |||
Weitere durch die Gesundheitsplattform eingerichtete Organe sind | Weitere durch die Gesundheitsplattform eingerichtete Organe sind | ||
* Eine Kommission zur Beratung von Strukturveränderungen im Gesundheitswesen | |||
* Eine Kommission zur Vorbereitung des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens und weiterer von der Landes-Zielsteuerungskommission zu treffenden Festlegungen | |||
== Quelle == | |||
* [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000997&FassungVom=2021-06-29&Artikel=&Paragraf=1&Anlage=&Uebergangsrecht= www.ris.bka.gv.at] | |||
[[Kategorie:Recht]] | |||
[[Kategorie:Gesetz]] | |||
[[Kategorie:Gesundheit]] | |||