Georg Baumgartner: Unterschied zwischen den Versionen
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In der [[Ständestaat]]szeit gehörte er vom [[1. November]] [[1934]] bis zum [[12. März]] [[1938]] als Vertreter der Gruppe I Religionsgesellschaften/römisch-katholisch dem [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#B|Bundeskulturrat]] und dessen Ausschüssen für katholische Kirchenangelegenheiten und für Wissenschaft und Hochschulwesen an. | In der [[Ständestaat]]szeit gehörte er vom [[1. November]] [[1934]] bis zum [[12. März]] [[1938]] als Vertreter der Gruppe I Religionsgesellschaften/römisch-katholisch dem [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#B|Bundeskulturrat]] und dessen Ausschüssen für katholische Kirchenangelegenheiten und für Wissenschaft und Hochschulwesen an. | ||
Nach dem | Nach dem "[[Anschluss]]“ vom März 1938 wurde er in den Ruhestand versetzt, unterrichtete aber 1938/39 Moraltheologie an der [[Fürsterzbischöfliche Theologische Diözesanlehranstalt Salzburg|Fürsterzbischöflichen Diözesanlehranstalt]]. 1939/40 war er Synodalrichter. | ||
== Werke == | == Werke == | ||