Ausgedinge: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. November 2010, 17:51 Uhr

Der Begriff Austrag bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung die sich der Altbauer bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges.

Quelle

  • de.wikipedia.org