Ausferge: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter einem "'''Ausfergen'''" war im späten [[Mittelalter]] und der [[Neuzeit]] im [[Fürsterzbistum Salzburg]] ein Schiffsherr zu verstehen, dem das Recht („Ausfergenrecht“) zur | Unter einem "'''Ausfergen'''" war im späten [[Mittelalter]] und der [[Neuzeit]] im [[Fürsterzbistum Salzburg]] ein Schiffsherr zu verstehen, dem das Recht („Ausfergenrecht“) zur Ausfuhr des [[Hallein]]er [[Salz]]es auf der [[Salzach]] verliehen worden war. | ||
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