Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | 2005 wurde die UN-Kinderrechtskonvention in die Landesverfassung des Bundeslandes Salzburg aufgenommen, trotz mehrjähriger Bemühungen der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften wurde sie aber noch nicht in der Bundesverfassung verankert. | ||
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Version vom 11. Mai 2010, 12:38 Uhr
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg, die sich - auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention - für die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Bundesland Salzburg einsetzt und diese berät und unterstützt.
Geschichte
Im Jahr 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September 1992 ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten.
Gesetzliche Grundlage
Die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist die Kinderrechtskonvention. Diese besteht aus 54 Artikeln, die die Rechte der Kinder regeln, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt. Die kija Salzburg ist an das Sozialreferat des Landes Salzburg angegliedert, die Paragrafen 13 und 14 der Salzburger Jugendwohlfahrtsordnung schreiben die Weisungsfreiheit der kija Salzburg fest. 2005 wurde die UN-Kinderrechtskonvention in die Landesverfassung des Bundeslandes Salzburg aufgenommen, trotz mehrjähriger Bemühungen der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften wurde sie aber noch nicht in der Bundesverfassung verankert.
Betrieb und Entwicklung
Die ersten Gemeindearmen wurden vertragsgemäß 1922 aufgenommen. Die ersten Kinder trafen 1923 ein. Im gleichen Jahr nahm die „Hilfsschule“ ihren Betrieb auf. Es folgten mehrere Erweiterungsschritte durch Ankäufe und Umbauten, bis im Jahre 1955 mit dem Bau des heute fertiggestellten Kinderdorfes St. Anton begonnen wurde. Damit zusammenhängend wurde die Aufnahme von sog. bildungsunfähigen Kindern beendet. Aufgrund der Anwesenheit der Vöcklabrucker Schulschwestern waren lange Zeit auch Kinder und Jugendliche aus Oberösterreich untergebracht. (Fünf von ihnen wurden 1940 Opfer des ersten Abtransportes auf Salzburger Boden zur sog. Euthanasie im Schloß Hartheim bei Linz ).
Heute werden in St. Anton zwischen 55 und 60 Kinder in familienähnlichen Gruppen betreut. Sie besuchen die im Areal des Kinderdorfes befindliche Allgemeine Sonderschule mit Öffentlichkeitsrecht. Die Vöcklabrucker Schulschwestern wurden am 31. Juli 2006 von St. Anton abgezogen. Seither ist im Kinderdorf und in der Schule ausschließlich weltliches Personal tätig. Besondere Bemühungen der Caritasleitung gelten heute der Professionalisierung von Bildungs- und Betreuungsarbeit, sowie der Öffnung nach außen.
Quellen
- Caritasarchiv Salzburg
- Diözesanarchiv Salzburg
- Max Effenberger, „Brucker Heimatbuch“,
- Josef Lahnsteiner Unterpinzgau. Zell am See, Taxenbach, Rauris. Geschichtlich und heimatkundlich beschrieben., Hollersbach, Pinzgau, Selbstverlag 1960
- Artikel in Pöllinger Briefe Nr. 40/94, Christina Nöbauer
- Begleitpublikation zur Ausstellung der Laube sozialpsychiatrische Aktivitäten GmbH „Lebensunwert, NS-Euthanasie im Land Salzburg“, Walter Reschreiter, Mitarbeit Johannes Hofinger und Christina Nöbauer