Hartlebengasse: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Namensgeber gilt der Professor für Staatsrecht | Als Namensgeber gilt der Professor für Staatsrecht sowie Polizeidirektor von Salzburg [[Theodor Konrad Hartleben]] (* [[1770]], † [[1827]]). | ||
Der Beschluss zur Namensgebung wurde [[1935]] gefasst. | Der Beschluss zur Namensgebung wurde [[1935]] gefasst. | ||