1000-Mark-Sperre: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Ausweisung des bayerischen Justizministers H. Frank aus Österreich am [[15. Mai]] [[1933]] erließ die deutsche Reichsregierung ein Gesetz (Reichsgesetz vom [[1. Juni]] [[1933]]), um wirtschaftlichen Druck auf Österreich auszuüben. Jeder deutsche Staatsbürger musste vor einer Reise nach Österreich 1000 Reichsmark bezahlen.  
Nach der Ausweisung des bayerischen Justizministers H. Frank aus Österreich am [[15. Mai]] [[1933]] erließ die deutsche Reichsregierung ein Gesetz (Reichsgesetz vom [[1. Juni]] [[1933]]), um wirtschaftlichen Druck auf Österreich auszuüben. Jeder deutsche Staatsbürger musste vor einer Reise nach Österreich 1000 Reichsmark bezahlen.  


Da der Anteil deutscher Touristen am österreichischen [[Fremdenverkehr]] beträchtlich war ([[1932]] zirka 40 %), kam es zu spürbaren Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Natürlich spürte auch Salzburg diese Maßnahme. So blieben zum Beispiel zahlreiche Besucher der [[Salzburger Festspiele]] aus, Ausflugsstraßen wie die [[Gaisbergstraße]] oder die [[Großglockner Hochalpenstraße]] mussten Besucherrückgänge hinnehmen und der kleine Grenzhandel zwischen Salzburg und dem [[Rupertiwinkel]] kam zum Erliegen.
Da der Anteil deutscher Touristen am österreichischen [[Fremdenverkehr]] beträchtlich war ([[1932]] zirka 40 %), kam es zu spürbaren Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Natürlich spürte auch Salzburg diese Maßnahme. So blieben zum Beispiel zahlreiche Besucher der [[Salzburger Festspiele]] aus, Ausflugsstraßen wie die [[Gaisbergstraße]] oder die [[Großglockner Hochalpenstraße]] mussten Besucherrückgänge hinnehmen und der kleine Grenzhandel zwischen Salzburg und dem [[Rupertiwinkel]] kam zum Erliegen. Auch vorher gut frequentierte Ausflugsziele inner Gebirg, wie z. B. das [[Krimmler Tauernhaus]], bekamen diese Maßnahme durch einen starken Rückgang der Gästezahlen zu spüren.


Die 1000-Mark-Sperre wurde erst [[1936]] wieder aufgehoben.
Die 1000-Mark-Sperre wurde erst [[1936]] wieder aufgehoben.