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Beim Einliegerwesen handelte es sich um die organisierte, abwechselnde Unterbringung alter, nicht mehr arbeitsfähiger Menschen für die Dauer von jeweils einem Tag bis zu einigen Wochen auf Bauernhöfen, bei Handwerkern, in Pfarrhöfen oder größeren Betrieben. Auf die Einlage waren vor allem alte, ledige [[Dienstboten]] angewiesen, die im Alter und Verarmungsfall auf keinerlei familiäre Unterstützung zählen konnten. Weiters auch jene, die durch Unfall, Krankheit oder Kriegsverwundungen erwerbsunfähig geworden waren.
 
Beim Einliegerwesen handelte es sich um die organisierte, abwechselnde Unterbringung alter, nicht mehr arbeitsfähiger Menschen für die Dauer von jeweils einem Tag bis zu einigen Wochen auf Bauernhöfen, bei Handwerkern, in Pfarrhöfen oder größeren Betrieben. Auf die Einlage waren vor allem alte, ledige [[Dienstboten]] angewiesen, die im Alter und Verarmungsfall auf keinerlei familiäre Unterstützung zählen konnten. Weiters auch jene, die durch Unfall, Krankheit oder Kriegsverwundungen erwerbsunfähig geworden waren.
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Ehepaare, die ihre Lebensgemeinschaft hätten aufgeben müssen, oder Personen mit „widerlichen“ Krankheiten (z.B.: Ausschläge), kamen für eine Einlage nicht in Betracht. Kinder wurden nicht "eingelegt", sondern bei Pflegeeltern untergebracht, welche von der Gemeinde hierfür ein so genanntes „Zuchtgeld“ bekamen.
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Ehepaare, die ihre Lebensgemeinschaft hätten aufgeben müssen, oder Personen mit „widerlichen“ Krankheiten (z.B.: Ausschläge), kamen für eine Einlage nicht in Betracht. Kinder wurden nicht "eingelegt", sondern bei Pflegeeltern untergebracht, welche von der Gemeinde hierfür ein so genanntes "Zuchtgeld" bekamen.
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Die Einlage war im süddeutschen Raum und in den Alpenländern weit verbreitet. In [[Bayern]] hieß die Einlage "von Haus zu Haus gehen" oder "Reihumspeisen". Im [[Tirol]]er Unterland nannte man es mundartlich „ostattn“ (abstatten). In der Schweiz, in Liechtenstein und in Vorarlberg bezeichnete man es als "Versorgung nach der Rod" (Rod = in einer bestimmten Reihenfolge), den Einlieger mundartlich auch als „Umi-Esser“. Im [[Lungau]] wurden die Einlieger auch "Einleiber" oder "Inleiber" genannt.
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Die Einlage war im süddeutschen Raum und in den Alpenländern weit verbreitet. In [[Bayern]] hieß die Einlage "von Haus zu Haus gehen" oder "Reihumspeisen". Im [[Tirol]]er Unterland nannte man es mundartlich „ostattn“ (abstatten). In der Schweiz, in Liechtenstein und in Vorarlberg bezeichnete man es als "Versorgung nach der Rod" (Rod = in einer bestimmten Reihenfolge), den Einlieger mundartlich auch als "Umi-Esser". Im [[Lungau]] wurden die Einlieger auch "Einleiber" oder "Inleiber" genannt.
    
Armut wurde häufig als selbst verschuldet angesehen. Daher galt arm zu sein auch vielfach als Schande. Den Betroffenen wurde fehlende Sparsamkeit oder mangelnder Fleiß vorgeworfen. In die Einlage oder ins Armenhaus zu kommen, bedeutete meist der Verachtung ausgesetzt zu sein.
 
Armut wurde häufig als selbst verschuldet angesehen. Daher galt arm zu sein auch vielfach als Schande. Den Betroffenen wurde fehlende Sparsamkeit oder mangelnder Fleiß vorgeworfen. In die Einlage oder ins Armenhaus zu kommen, bedeutete meist der Verachtung ausgesetzt zu sein.
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Wer in einer Gemeinde einen ununterbrochenen Aufenthalt von 10 Jahren erreichte, erwarb das Heimatrecht ([[1820]] – [[1938]], einige Male novelliert) und damit den Anspruch auf das Armenhaus bzw. die Einlage. Wer kein Heimatrecht erwerben konnte, weil man in manchen Gemeinden dem Dienstboten vor Ablauf der Zehnjahresfrist keine Arbeit mehr gab und sich dieser in einer anderen Gemeinde verdingen musste, endete oftmals als Bettler, wenn er arbeitsunfähig geworden war.  
 
Wer in einer Gemeinde einen ununterbrochenen Aufenthalt von 10 Jahren erreichte, erwarb das Heimatrecht ([[1820]] – [[1938]], einige Male novelliert) und damit den Anspruch auf das Armenhaus bzw. die Einlage. Wer kein Heimatrecht erwerben konnte, weil man in manchen Gemeinden dem Dienstboten vor Ablauf der Zehnjahresfrist keine Arbeit mehr gab und sich dieser in einer anderen Gemeinde verdingen musste, endete oftmals als Bettler, wenn er arbeitsunfähig geworden war.  
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Jede Person, die in der Einlage war, musste ein so genanntes „Einlegerbuch“ mit sich führen und vom jeweiligen Quartiergeber bestätigen lassen. Die Gemeinden zahlten an die Quartiergeber für die Einleger eine Verpflegungsgebühr, die sich um [[1900]] ungefähr auf eine Krone je Tag belief.
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Jede Person, die in der Einlage war, musste ein so genanntes "Einlegerbuch" mit sich führen und vom jeweiligen Quartiergeber bestätigen lassen. Die Gemeinden zahlten an die Quartiergeber für die Einleger eine Verpflegungsgebühr, die sich um [[1900]] ungefähr auf eine Krone je Tag belief.
    
Die Gemeinde Tamsweg besitzt noch einige komplette Einlegerbücher, die Gemeinde Obertrum noch einige Blätter aus verschiedenen Einlegerbüchern.
 
Die Gemeinde Tamsweg besitzt noch einige komplette Einlegerbücher, die Gemeinde Obertrum noch einige Blätter aus verschiedenen Einlegerbüchern.