Dekanat: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche sind '''Dekanate''' eine mögliche Untergliederung eines Bistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte Pfarrgemeinden zusammengeschlossen. | Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche sind '''Dekanate''' eine mögliche Untergliederung eines Bistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte Pfarrgemeinden zusammengeschlossen. | ||
==Aufgaben== | ==Aufgaben== | ||
*Kontakt mit der Bistumsebene | *Kontakt mit der Bistumsebene | ||
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An der Spitze eines Dekanats steht der '''Dechant''',der üblicherweise ein Pfarrer aus einer der Pfarren des Dekanats ist. | An der Spitze eines Dekanats steht der '''Dechant''',der üblicherweise ein Pfarrer aus einer der Pfarren des Dekanats ist. | ||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
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[[Kategorie:Begriffsklärung]] | [[Kategorie:Begriffsklärung]] | ||
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