Kanzler (Geistlicher): Unterschied zwischen den Versionen
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Bereits vor 900 wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht. | Bereits vor 900 wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht. | ||
Version vom 26. Dezember 2009, 20:17 Uhr
Ein geistlicher Kanzler war der Vorsteher der königlichen Hofkapelle und da er auch die Kanzleifunktion[1] ausübte, auch Erzkaplan genannt.
Bereits vor 900 wurden die Salzburger Erzbischöfe zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht.
Siehe auch
Fußnote
- ↑ Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, Quelle: Wikipedia Deutschland Kanzlei