Arbeitsmarktservice: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.
 
Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.
 
  
 
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*Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:
 
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::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer  
 
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* Weiterbildung von Arbeitssuchenden   
 
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*Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz   
 
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::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension)  
 
::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension)  
 
::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz)  
 
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::Weiters werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt
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::Darüber hinaus werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt
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Version vom 7. Dezember 2009, 17:16 Uhr

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Logo AMS

Das Arbeitsmarktservice - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitssuchenden und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.

Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom 1. Juli 1994 wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.

Aufgaben

  • Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:
auf Bundesebene dem Vorstand,
auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer
auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle.
  • Vermittlung von Arbeitssuchenden
  • Weiterbildung von Arbeitssuchenden
  • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
Arbeitslosengeld
Notstandshilfe – für arbeitsfähige Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist
Weiterbildungsgeld für an Weiterbildung interessierte Beschäftigte
Altersteilzeit für Beschäftigte, die vor dem Eintritt in die Pension an Teilzeitarbeit interessiert sind
Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension)
Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz)
Darüber hinaus werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt