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| + | Unter dem inoffiziellen Begriff '''Habsburgermonarchie''' fasst die Geschichtswissenschaft die europäischen Herrschaftsgebiete zusammen, die das Haus Habsburg (seit [[1736]] Habsburg-Lothringen) vom ausgehenden [[Mittelalter]] bis [[1918]] direkt regierte. Andere Begriffe dafür sind auch [[Habsburger]], Habsburgische oder österreichische Monarchie, Donaumonarchie oder Habsburgerreich. | ||
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| − | 1868 erfolgte für Cisleithanien, beschlossen vom Reichsrat auf Antrag der Bürgerministerium genannten k.k. Regierung, eine präzise gesetzliche Festlegung. Es wurde bestimmt, dass die Vertreter der kaiserlichen Zentralgewalt, die Landeschefs, in der Mehrzahl der Kronländer Statthalter heißen (sodass sich dieser Titel in Öffentlichkeit und Literatur für alle Kronländer durchsetzte); der | + | [[1868]] erfolgte für Cisleithanien,<ref>siehe [https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Cisleithanien www.geschichtewiki.wien.gv.at/Cisleithanien]</ref> beschlossen vom Reichsrat auf Antrag der Bürgerministerium genannten k.k. Regierung, eine präzise gesetzliche Festlegung. Es wurde bestimmt, dass die Vertreter der kaiserlichen Zentralgewalt, die Landeschefs, in der Mehrzahl der Kronländer "Statthalter" heißen (sodass sich dieser Titel in Öffentlichkeit und Literatur für alle Kronländer durchsetzte); der "Statthalter" war Vorsteher der "Statthalterei". |
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| + | * das Erzherzogtum [[Oberösterreich|Österreich ob der Enns]], | ||
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| + | * das Herzogtum [[Österreichisch-Schlesien|Ober- und Niederschlesien]], | ||
| + | * das Herzogtum [[Steiermark]], | ||
| + | * die Gefürstete Grafschaft [[Tirol]] mit dem erst 1861 gebildeten Land [[Vorarlberg]], | ||
| + | * das Königreich [[Ungarn]], | ||
| + | * das Königreich [[Kroatien|Kroatien und Slawonien]], seit 1867 in Union mit Ungarn | ||
| + | * die provisorische ''Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat''<ref>[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=rgb&datum=18490006&seite=00000033 Kaiserliches 25. Patent vom 18. November 1849]</ref>, 1861 zu Ungarn und Kroatien-Slawonien, | ||
| + | * das Großfürstentum [[Siebenbürgen]], 1867 zu Ungarn, | ||
| + | * das [[Venetien|Königreich Lombardo-Venetien]], [[1866]] an [[Italien]]. | ||
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Statthalter#%C3%96sterreich de.wikipedia.org Statthalter Österreich] | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Statthalter#%C3%96sterreich de.wikipedia.org Statthalter Österreich] | ||
* [http://www.landesarchiv.steiermark.at/cms/dokumente/11683559_77969250/2818237c/77%20bis%2098%20aus%20Mitteilungen%2042-43-%20Die%20steirischen%20Bezirkshauptmannschaften%201868%20bis%201918.pdf www.landesarchiv.steiermark.at pdf] "Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918", pdf | * [http://www.landesarchiv.steiermark.at/cms/dokumente/11683559_77969250/2818237c/77%20bis%2098%20aus%20Mitteilungen%2042-43-%20Die%20steirischen%20Bezirkshauptmannschaften%201868%20bis%201918.pdf www.landesarchiv.steiermark.at pdf] "Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918", pdf | ||
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Aktuelle Version vom 17. Januar 2025, 15:38 Uhr
Unter dem inoffiziellen Begriff Habsburgermonarchie fasst die Geschichtswissenschaft die europäischen Herrschaftsgebiete zusammen, die das Haus Habsburg (seit 1736 Habsburg-Lothringen) vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 direkt regierte. Andere Begriffe dafür sind auch Habsburger, Habsburgische oder österreichische Monarchie, Donaumonarchie oder Habsburgerreich.
Erklärung
Da große Teile des Fürsterzbistums Salzburg 1816 Teil dieser Habsburgermonarchie wurde, sind einige Erläuterungen hier sinnvoll zum besseren Verständnis mancher Artikel oder Begriffe hier im SALZBURGWIKI.
Geschichte
1816 als Herzogtum Salzburg in die Habsburgermonarchie integriert wurde Salzburg 1850 zum selbstverwalteten Kronland Salzburg der Habsburgermonarchie erhoben.
Strukturen in der Habsburgermonarchie
Die Bezeichnung "Statthalter" für einen Vertreter des Monarchen und seiner Regierung wurde in der Habsburgermonarchie lange Zeit nur selten verwendet. 1849 ersetzte sie den Titel Gouverneur. 1861 erließ Kaiser Franz Joseph I. ein Staatsgrundgesetz, das später als Februarpatent bezeichnet wurde, um es von anderen Verfassungstexten leicht unterscheiden zu können. In den diesem Gesetz beiliegenden Landesordnungen für die einzelnen Kronländer wird der Statthalter als bestehendes Staatsorgan mit seinen Rechten gegenüber dem Landtag genannt, aber nicht mit allen seinen Kompetenzen definiert.
1868 erfolgte für Cisleithanien,[1] beschlossen vom Reichsrat auf Antrag der Bürgerministerium genannten k.k. Regierung, eine präzise gesetzliche Festlegung. Es wurde bestimmt, dass die Vertreter der kaiserlichen Zentralgewalt, die Landeschefs, in der Mehrzahl der Kronländer "Statthalter" heißen (sodass sich dieser Titel in Öffentlichkeit und Literatur für alle Kronländer durchsetzte); der "Statthalter" war Vorsteher der "Statthalterei".
In manchen Kronländern gab es vom Kaiser ernannte Landeschef den Titel "Landespräsident", der nicht nur nicht eine Statthalterei, sondern eine Landesregierung leitete. In anderen Kronländern wurden bis 1918 vom Kaiser "K.k. Statthalter" berufen. Darunter befand sich auch das Herzogtum Steiermark.
An der Spitze stand also der Landeshauptmann - Statthalter. Darunter gab es den Bezirkshauptmann, dem zur Seite der Bezirkskommissär stand. Manchen Bezirkshauptleute wurde vom Kaiser der Titel Stattaltereirat(h) verliehen.
Das Personal der Kreis- und Bezirksinstanzen
- Bezirkshauptmann
- Kommissäre der Bezirke und Kreise wurden nach 1848 aufgrund ihrer einschlägigen Vordienste bevorzugt zu Bezirkshauptleuten ernannt
- Kreishauptmann: die ersten Kreishauptleute mussten sich mit einem von ihnen selbst bezahlten Sekretär, Adjunkten oder Substituten begnügen
- Kommissäre der Bezirke und Kreise wurden nach 1848 aufgrund ihrer einschlägigen Vordienste bevorzugt zu Bezirkshauptleuten ernannt
Ämter
In den gemischten Bezirksämtern der Jahre 1854 bis 1868 versahen Adjunkte, Aktuare, Kanzlisten und Diener den Dienst. Sie waren dem Bezirksvorsteher unterstellt. Dieser sollte auch die Befähigung zum Richteramt haben. In Bezirksämtern waren auch Auskultanten und Konzeptspraktikanten tätig.
Kronländer
Zum Zeitpunkt als Salzburg Kronland wurde (1849), gab es die folgenden Kronländer:
- Das Königreich Böhmen,
- das Herzogtum Bukowina,
- das Herzogtum Kärnten,
- das Herzogtum Krain,
- das Königreich Dalmatien,
- das Königreich Galizien und Lodomerien,
- das Küstenland (bestehend aus der Markgrafschaft Istrien, der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca und der Stadt Triest),
- die Markgrafschaft Mähren,
- das Erzherzogtum Österreich unter der Enns,
- das Erzherzogtum Österreich ob der Enns,
- das Herzogtum Salzburg,
- das Herzogtum Ober- und Niederschlesien,
- das Herzogtum Steiermark,
- die Gefürstete Grafschaft Tirol mit dem erst 1861 gebildeten Land Vorarlberg,
- das Königreich Ungarn,
- das Königreich Kroatien und Slawonien, seit 1867 in Union mit Ungarn
- die provisorische Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat[2], 1861 zu Ungarn und Kroatien-Slawonien,
- das Großfürstentum Siebenbürgen, 1867 zu Ungarn,
- das Königreich Lombardo-Venetien, 1866 an Italien.
Literatur
Quellen
- de.wikipedia.org Statthalter Österreich
- www.landesarchiv.steiermark.at pdf "Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918", pdf