Administrator (Katholische Kirche): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. August 2024, 21:02 Uhr
Ein Administrator (von lat. administrare "verwalten") ist im Katholischen Kirchenrecht der Vorsteher eines juristisch selbstständigen Kirchengebietes oder einer bestimmten Einrichtung.
Arten
- Ein Diözesanadministrator ist der Verwalter einer Diözese. Dieser ist gewöhnlich ein Weihbischof oder anderer Priester und amtiert im Zeitraum einer Sedisvakanz, also nach dem Rücktritt oder Tod des Diözesanbischofs, bis zur Amtseinführung eines Nachfolgers. Innerhalb seiner Amtszeit kann er nichts verfügen, was endgültigen Charakter besitzt.
- Der Apostolische Administrator ist der Leiter einer Apostolischen Administratur oder eines direkt dem Heiligen Stuhl unterstellten Jurisdiktionsbezirkes.
- Ein Pfarradministrator ist ein vom Bischof oder Diözesanadministrator vorübergehenden zur Leitung einer Pfarrei bestellter Geistlicher.
Quelle
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Administrator (Katholische Kirche)"