Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)== | == Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)== | ||
Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger | Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhaus-Gemeinde]]. | ||
Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines | Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950 (Festspielfondsgesetz) gegründet. | ||
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person. | Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person. | ||
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Seine Träger sind ''vier Rechtsträger'': | Seine Träger sind ''vier Rechtsträger'': | ||
* der Bund, | * der Bund, | ||
* das [[Land Salzburg]], | * das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]], | ||
* die [[Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] und | * die [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] und | ||
* der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]]. | * der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]]. | ||
Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2 | Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2. 1. 1. 1 bedeutet (Näheres siehe im Folgenden). | ||
Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen: | Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen: | ||
* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 | * Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40. 20. 20. 20 zu tragen haben; | ||
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen; | * Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen; | ||
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]). | * sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]). | ||
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===Die Delegiertenversammlung === | ===Die Delegiertenversammlung === | ||
Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6 | Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6. 3. 3. 3 entsendet werden. Zu den drei Delegierten des Landes Salzburg gehört kraft Gesetztes der erste Landeshauptmannstellvertreter. | ||
Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten: | Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten: | ||
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Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern. | Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern. | ||
Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2 | Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2. 1. 1. 1 entsendet. Delegierter des Landes Salzburg ist der Landeshauptmann, Delegierter der Landeshauptstadt Salzburg der Bürgermeister. | ||
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind: | Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind: | ||
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* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds, | * die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds, | ||
* der | * der Abschluss von Verträgen und | ||
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages. | * die Aufstellung des Jahresvoranschlages. | ||
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==Anschrift== | ==Anschrift== | ||
:''Salzburger Festspielfonds | :''Salzburger Festspielfonds | ||
:''[[Hofstallgasse]] 1 | :''[[Hofstallgasse]] 1 | ||
:''5020 Salzburg | :''5020 Salzburg | ||
:''Telefon: 06 62 | :''Telefon: (06 62) 80 45 0 | ||
==Quellen | ==Quellen == | ||
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung] | ||
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ | * [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ "Die Institution" auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds] | ||
==== Einzelnachweis ==== | |||
<references/> | <references/> | ||
[[Kategorie:Wirtschaft]] | [[Kategorie:Wirtschaft]] | ||
[[Kategorie:Stadt Salzburg]] | [[Kategorie:Stadt Salzburg]] | ||
[[Kategorie:Kultur und Bildung]] | [[Kategorie:Kultur und Bildung]] | ||
[[Kategorie:Kultur]] | [[Kategorie:Kultur]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Salzburger Festspiele]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Organisation der Salzburger Festspiele]] | ||