Krankenhäuser: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Krankenhaus''' (Umgangssprache) ist gleichbedeutend mit '''Krankenanstalt''' im Sinne des Bundesgrundsatzgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten ([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KAKuG]) sowie den Ausführungsgesetzen der Länder, ua. dem Salzburger Krankenanstaltengesetz ([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000045 S.KAG]).
+
#REDIRECT [[Krankenanstalt]]
 
 
== Aufgaben einer Krankenanstalt ==
 
Unter Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten) sind Einrichtungen zu verstehen, die     
 
# zur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustands durch '''Untersuchung''',
 
# zur Vornahme '''operativer Eingriffe''',
 
# zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch '''Behandlung''',
 
# zur '''Entbindung''',
 
# für Maßnahmen medizinischer '''Fortpflanzungshilfe''' oder
 
# zur Bereitstellung von Organen zum Zweck der '''Transplantation''' <br />
 
bestimmt sind.<br />
 
 
 
Ferner sind als Krankenanstalten auch Einrichtungen anzusehen, die zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind. <br />
 
Unbedingt notwendige '''erste ärztliche Hilfe''' darf in Krankenanstalten niemanden verweigert werden.
 
vgl. § 1 ([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KAKuG])
 
 
 
Es gibt zahlreiche '''öffentliche''' und '''private''' Krankenanstalten im [[Bundesland Salzburg]].<br />
 
Gemeint ist: einerseits, eine Unterscheidung nach dem Rechtsträger der Krankenanstalt; der eine Gebietskörperschaft oder Kirche/Orden oder Sozialversicherung oder eine juristische Person oder natürliche Person sein kann; andererseits, eine Unterscheidung nach Zugänglichkeit; die allgemein-öffentlich (aö.) oder privat sein kann. 
 
 
 
== Krankenanstalten in Salzburg ==
 
Ein Verzeichnis aller öffentlichen und privaten Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg führt das Amt der Salzburger Landesregierung, <br />
 
als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg.
 
* http://www.salzburg.gv.at/krankenanstalten-2.htm
 
 
 
== Öffentliche Krankenhäuser (Krankenanstalten) ==
 
Das Land Salzburg ist Rechtsträger folgender Krankenhäuser
 
* [[St. Johanns-Spital|Landeskrankenhaus Salzburg]] - Universitätsklinikum der PMU; aö
 
* [[Christian-Doppler-Klinik]] Salzburg - Universitätsklinikum der PMU; aö
 
* [[Landesklinik St. Veit]]; aö
 
* [[Krankenhaus Tamsweg]] des Landes Salzburg, aö
 
* [[Krankenhaus Mittersill]] des Landes Salzburg, aö; demnächst unter [[Tauernkliniken]]
 
 
 
Das Land Salzburg musste im Jahr 2009 knapp 13 Millionen Euro zu den Betriebsabgängen der öffentlichen Krankenhäuser zuschießen,
 
die nicht unter dem Dach der [[Salzburger Landeskliniken]] (SALK) organisiert sind.
 
 
 
* [[Krankenhaus Hallein]]: 803.000 Euro
 
* [[Krankenhaus Zell am See]]: 227.000 Euro
 
* [[Krankenhaus Mittersill]]: 1,5 Mill. Euro
 
* [[Krankenhaus Tamsweg]]: 1,2 Mill. Euro
 
* [[Krankenhaus Schwarzach]] der [[Barmherzige Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul|Vinzenz]]-Gruppe: 4,8 Mill. Euro
 
* [[Krankenhaus Oberndorf]]: 544.000 Euro
 
* [[Krankenhaus der Barmherzigen Brüder]]: 3,8 Mill. Euro
 
 
 
== Quelle ==
 
* {{Quelle SN|7. Februar 2011}}
 
* Salzburger Krankenanstaltengesetz ([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000045 S.KAG])
 
* Amt der Salzburger Landesregierung; Verzeichnis von Krankenanstalten
 
 
 
[[Kategorie:Krankenhaus|!]]
 
[[Kategorie:Gesundheit]]
 

Aktuelle Version vom 3. September 2015, 13:04 Uhr

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