Geschwindigkeitsübertretung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Geschwindigkeitsübertretung''' ist ein Verkehrsdelikt, das, je nach Maß der Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, ein unterschiedliches Strafmaß nach sich zieht.
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#WEITERLEITUNG [[Geschwindigkeitsübertretungen in Salzburg]]
 
 
== Allgemeines ==
 
Geschwindigkeitsbeschränkungen werden aus den unterschiedlichsten Gründen verordnet und aus ebenso vielen Gründen von Verkehrsteilnehmern missachtet. Regelmäßig führen derartige Beschränkungen zu öffentlichen Diskussionen. Von der Einschränkung der persönlichen Freiheit ist dann die Rede, von sinnlosen Maßnahmen und natürlich von der Abzocke<ref>das bedeutet aber etwas anderes: jemandem etwas mit List und Hinterhältigkeit beziehungsweise in betrügerischer Weise abnehmen, überhöhte Preise verlangen, Quelle: [http://de.wiktionary.org/wiki/abzocken de.wiktionary.org]</ref>.
 
 
 
== Tempo 80 ==
 
Besonders aufgeflammt war die Diskussion Geschwindigkeitsbegrenzung - Geschwindigkeitsübertretung im Zusammenhang mit der Testphase von [[Tempo 80]] auf einem Teil der [[Westautobahn]]-Umfahrung der [[Stadt Salzburg]]. In der Testphase wurden 27&nbsp;772 Raser geblitzt. Täglich langten beim Strafamt Salzburg im Schnitt 343 Anzeigen ein. Ein ausländischer Lenker brachte es sogar auf 196 Stundenkilometer. Aber fast 36 Prozent (9&nbsp;967 Lenker) werden nicht zur Rechenschaft gezogen und bleiben ungeschoren, weil sie in ihrem Heimatland nicht belangt werden können. Die Anzeigen werden etwa 400.000 Euro an Strafgeldern bringen.
 
 
 
96 Prozent der Geblitzten waren maximal um 30 km/h zu schnell gewesen, 56 Lenker überschritten das Tempolimit um mehr als 50 km/h und müssen ihren Führerschein abgeben.
 
 
 
== Änderung der Toleranzgrenze im Ortsgebiet mit 1. Juni 2014 ==
 
Zahlreiche Verkehrsteilnehmer spekulieren immer wieder mit angeblich ungenau geeichten Tachometern (was früher einmal sicherlich möglich gewesen war) und einer sogenannten Toleranzgrenze der Exekutive bei Radarmessungen.
 
 
 
Mit [[1. Juni]] [[2014]]  hat das [[Land Salzburg]] die Toleranz bei Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet um fünf Stundenkilometer gesenkt. Wurde bei einem 30 km/h-Limit bisher erst ab 41 km/h gestraft, fängt der Bußgeldkatalog jetzt bei 36 km/h an. Das Gleiche gilt bei einem Limit von 50 km/h. Vorher durfte man ungestraft bis 61 km/h beschleunigen, jetzt drohen Strafen ab 56 Stundenkilometern. Wobei eine gerätebedingte Messtoleranz von fünf Stundenkilometern hinzukommt, die vorher noch abgezogen wird.
 
 
 
Der Effekt ist jedenfalls enorm. Das zeigt jetzt eine Auswertung der mobilen Radargruppe in der Stadt Salzburg. Die [[Magistrat Salzburg|Magistrat]]<nowiki>smitarbeiter</nowiki> haben in der letzten Maiwoche 2014 in der [[Bachstraße]] in Salzburg-[[Gnigl]] noch 381 Temposünder in der dortigen 30 km/h-Beschränkung erwischt. Eine Woche später - mit strengerer Toleranzgrenze - waren es 1&nbsp;458 Überschreitungen, also beinahe eine Vervierfachung.
 
 
 
=== Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) ist für Raserei ===
 
Vizebürgermeister [[Harald Preuner]] ([[ÖVP]]) meint, es sei "''... nicht im Sinne des Erfinders, dass wir systematisch die Autofahrer abkassieren. Wir müssen jetzt entweder das Personal verdoppeln, um die Anzeigen abarbeiten zu können oder wir können nicht mehr so viel kontrollieren und müssen einzelne Radarkästen wieder ausschalten...''"
 
 
 
Die Anzeigen müssten nämlich in einer gewissen Frist bearbeitet werden, ansonsten drohe den Beamten ein Amtsmissbrauch, sagt Preuner. Dass man durch eine solche Maßnahme das Stadtbudget aufbessere, könne nicht die Idee dahinter sein.
 
 
 
=== Verkehrslandesrat Hans Mayr (Team Stronach) ist für diese Maßnahme ===
 
Keinesfalls sei das eine Abzocke, kontert Verkehrslandesrat [[Hans Mayr]] ([[Team Stronach]]). Es gehe darum, die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen. Und zwei Drittel aller Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich in Orts- oder Stadtgebieten. "''Ich möchte sehen, was eine Mutter dazu sagt, deren Kind durch so einen Unfall im Ortsgebiet zu Schaden kommt. Die wird das anders beurteilen. Dafür muss man sich eben sensibilisieren''", sagt Mayr in Richtung Preuner. Er könne die Stadt in ihrer Argumentation hier nicht verstehen. "''Ich bin überzeugt, es gibt hier einen Gewöhnungseffekt. Die Anzeigen werden wieder stark zurückgehen. Die Leute werden langsamer fahren. Bisher war das typisch österreichisch - ein bisschen was geht schon noch. Jetzt muss man eben eine Spur langsamer fahren''", sagt Mayr. Wenn die Stadt nicht fähig sei, diese neuen Tempolimits zu administrieren, dann mache das eben das Land, sagt Mayr.
 
 
 
=== Einfache Lösung: sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten ===
 
Bei der Landesverkehrsabteilung heißt es, wer sich vorher an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten habe, für den ändere sich jetzt auch nichts.
 
 
 
==2013 brachten Temposünder 1,63 Millionen Euro an Strafgeldern ==
 
Allein 2013 spülten die Einnahmen durch Temposünder 1,63 Millionen Euro in den Säckel der Landeshauptstadt. 57&nbsp;519 Mal blitzte entweder einer der vier aktiven Radarkästen im Stadtgebiet oder das mobile Radargerät. Wobei die Anzeigen in den 30 km/h-Zonen mit Abstand am häufigsten sind. Bei einer Übertretung sind mindestens 30 Euro fällig. Wer das Tempolimit um mehr als 41 km/h überschreitet, der muss seinen Führerschein abgeben. Im Vorjahr passierte das 23 Lenkern - einer davon bolzte in der Nacht mit 125 km/h durch die [[Imbergstraße]].
 
 
 
Die Stadt darf Temposünder strafen, die Gemeinden auf dem Land dürfen es nicht aus eigenem Antrieb. Eigene Radarkästen wird es auch in Zukunft nicht geben, weil sich dazu auf Landesebene Widerstand regt. Aber: Vor vier Wochen flatterte ein Schreiben von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in die Gemeindestuben. Mit der Polizei könne jede Gemeinde ein Sicherheitskonzept erarbeiten und deponieren, wo Radarkästen nötig seien. Gemeindebundpräsident [[Helmut Mödlhammer]] (ÖVP) sagt: "''Das hat bei Schulen, Kindergärten oder bei Unfallstellen Sinn. Die Gemeinden müssen die Geräte aber kaufen oder leasen. Die Polizei bedient sie dann.''" Und so ein Radargerät ist mit bis zu 80.000 Euro an Anschaffungskosten auch kein Schnäppchen.
 
 
 
== Quelle ==
 
* {{Quelle SN|17. Juni 2014}}
 
== Fußnoten ==
 
<references/>
 
 
 
[[Kategorie:Verkehr]]
 
[[Kategorie:Gesellschaftliches]]
 

Aktuelle Version vom 20. Dezember 2019, 09:10 Uhr