Vogelschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Vogelschutz''' sind jene Maßnahmen zu verstehen, die auf die Erhaltung von Vogelarten abzielen.
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[[Datei:Fußspuren abseits der Wege im NSG ZS.jpg|thumb|Leider nicht nur im Winter zu beobachten, sondern auch in der Brutzeit so seltener Vögel wie [[Schwarzkehlchen]] oder [[Schafstelze]]: Trampelpfad an einem der [[Kanäle im Naturschutzgebiet Zeller See|Seekanäle]] abseits der [[Wege im Naturschutzgebiet Zeller See|Wege]]]]
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Unter '''Vogelschutz''' sind jene Maßnahmen zu verstehen, die auf die [[Tierartenschutz|Erhaltung]] von [[Vogel]]arten abzielen.
 
==Allgemeines==
 
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In ehemaligen Naturräumen, die durch menschliche Besiedlung mit all ihren Auswirkungen wie Bodenversiegelung und [[Bodenverbrauch]], Gewässerregulierungen, Entwässerungen, Mechanisierung und Intensivierung der Landwirtschaft – um nur die wichtigsten zu nennen – bis zur Unkenntlichkeit verändert wurden, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um noch vorhandene Vogel-Bestände vor dem Aussterben zu schützen.  
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In ehemaligen Naturräumen, die durch menschliche Besiedlung mit all ihren Auswirkungen wie Bodenversiegelung und [[Bodenverbrauch]], Gewässerregulierungen, Entwässerungen, Mechanisierung und Intensivierung der [[Landwirtschaft]] – um nur die wichtigsten zu nennen – bis zur Unkenntlichkeit verändert wurden, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um noch vorhandene Vogel-Bestände vor dem Aussterben zu bewahren.  
 
Neben der Beachtung und Umsetzung Internationaler und Nationaler Vogelschutzabkommen sind auch regionale Schutzmaßnahmen erforderlich.
 
Neben der Beachtung und Umsetzung Internationaler und Nationaler Vogelschutzabkommen sind auch regionale Schutzmaßnahmen erforderlich.
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==Maßnahmen im Bundesland Salzburg==
 
==Maßnahmen im Bundesland Salzburg==
Zahlreiche [[Brutvogel|Vogelarten]], die im Bundesland Salzburg heimisch sind (oder/und hier durchziehen), sind gefährdet oder bereits vom Aussterben bedroht. Um den Vogelschutz im [[Bundesland Salzburg]] zu gewährleisten sind daher bestimmte Prioritäten zu setzen:  
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Zahlreiche [[Brutvogel|Vogelarten]], die im Bundesland Salzburg heimisch sind (oder/und hier durchziehen), sind gefährdet oder bereits vom Aussterben bedroht. Um den Vogelschutz im [[Bundesland Salzburg]] zu gewährleisten, wurden von Fachleuten bestimmte Prioritäten vorgeschlagen:  
*[[Vogelschutzgebiet|Schutz der Lebensräume]]
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*Schutz der Lebensräume
*Gebietsschutz und Habitatmanagement
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*[[Vogelschutzgebiet|Gebietsschutz und Habitatmanagement]]
 
*Beobachtung der Bestände
 
*Beobachtung der Bestände
*Forschungsbedarf
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*[[Vogelforschung|Forschungsbedarf]]
 
*Artenschutzprojekte
 
*Artenschutzprojekte
 
*Überdenken der Bejagungsstrategie.
 
*Überdenken der Bejagungsstrategie.
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===Ergänzende Anmerkung===
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Heimische Vögel sind in der Regel beliebt, werden gerne beobachtet und von vielen Menschen im Winter oder auch ganzjährig gefüttert. Geht es aber um das Beachten von Schutzmaßnahmen wie Wegegebote oder [[Hunde-Leinenpflicht]] und damit um die Einhaltung von Grenzen, die den Menschen im Interesse der Natur gesetzt werden, fehlen oft das nötige Wissen und das Verständnis für die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen. Oberste Priorität für den Vogelschutz wäre daher die nachhaltige Information der Bevölkerung, da alle Schutzmaßnahmen nur dann etwas bringen, wenn sie mehrheitlich verstanden und akzeptiert und daher auch beachtet werden, obwohl sie eine geringfügige Einschränkung der Freizügigkeit des Menschen bedeuten.
  
 
==Quellen==
 
==Quellen==
*[[Leopold Slotta-Bachmayr]], Rote Liste der gefährdeten Brutvögel des Bundeslandes Salzburg, Naturschutzbeiträge 38/12, [[Naturschutz]] Land Salzburg, Salzburg 2012, S. 174
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*[[Leopold Slotta-Bachmayr|Slotta-Bachmayr, Leopold]], [[Christine Medicus|Medicus, Christine]], [[Susanne Stadler|Stadler, Susanne]]: ''Rote Liste der gefährdeten Brutvögel des Bundeslandes Salzburg'', Naturschutzbeiträge 38/12, HG [[Amt der Salzburger Landesregierung]], [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Referat 13/02 – Naturschutzfachdienst]], Salzburg 2012, S. 174
 
[[Kategorie:Naturschutz]]
 
[[Kategorie:Naturschutz]]
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[[Kategorie:Wissenschaft]]
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[[Kategorie:Naturwissenschaft]]
 
[[Kategorie:Biologie]]
 
[[Kategorie:Biologie]]
[[Kategorie:Pflanzen und Tiere]]
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[[Kategorie:Fauna]]
[[Kategorie:Tiere]]
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[[Kategorie:Wirbeltiere]]
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[[Kategorie:Vögel|!]]

Aktuelle Version vom 13. Juli 2023, 16:00 Uhr

Leider nicht nur im Winter zu beobachten, sondern auch in der Brutzeit so seltener Vögel wie Schwarzkehlchen oder Schafstelze: Trampelpfad an einem der Seekanäle abseits der Wege

Unter Vogelschutz sind jene Maßnahmen zu verstehen, die auf die Erhaltung von Vogelarten abzielen.

Allgemeines

In ehemaligen Naturräumen, die durch menschliche Besiedlung mit all ihren Auswirkungen wie Bodenversiegelung und Bodenverbrauch, Gewässerregulierungen, Entwässerungen, Mechanisierung und Intensivierung der Landwirtschaft – um nur die wichtigsten zu nennen – bis zur Unkenntlichkeit verändert wurden, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um noch vorhandene Vogel-Bestände vor dem Aussterben zu bewahren. Neben der Beachtung und Umsetzung Internationaler und Nationaler Vogelschutzabkommen sind auch regionale Schutzmaßnahmen erforderlich.

Maßnahmen im Bundesland Salzburg

Zahlreiche Vogelarten, die im Bundesland Salzburg heimisch sind (oder/und hier durchziehen), sind gefährdet oder bereits vom Aussterben bedroht. Um den Vogelschutz im Bundesland Salzburg zu gewährleisten, wurden von Fachleuten bestimmte Prioritäten vorgeschlagen:

Ergänzende Anmerkung

Heimische Vögel sind in der Regel beliebt, werden gerne beobachtet und von vielen Menschen im Winter oder auch ganzjährig gefüttert. Geht es aber um das Beachten von Schutzmaßnahmen wie Wegegebote oder Hunde-Leinenpflicht und damit um die Einhaltung von Grenzen, die den Menschen im Interesse der Natur gesetzt werden, fehlen oft das nötige Wissen und das Verständnis für die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen. Oberste Priorität für den Vogelschutz wäre daher die nachhaltige Information der Bevölkerung, da alle Schutzmaßnahmen nur dann etwas bringen, wenn sie mehrheitlich verstanden und akzeptiert und daher auch beachtet werden, obwohl sie eine geringfügige Einschränkung der Freizügigkeit des Menschen bedeuten.

Quellen