Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Bürgermeister''' ist das Oberhaupt einer [[Gemeinde]]. | |||
== Wahl und Amtsdauer == | |||
Der Bürgermeister geht aus den [[Bürgermeisterwahlen|Bürgermeisterdirektwahlen]] hervor. Seine Amtszeit dauert fünf Jahre. Ist im fünften Jahr nach den letzten Bürgermeisterwahlen ein neuer Bürgermeister zu wählen, so erfolgt diese durch die [[Gemeindevertretung]].<ref>§ 35 Abs. 1 bis 4 der Salzburger Gemeindeordnung 1994; § 95 Abs. 3 lit. b der [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001108 Salzburger Gemeindewahlordnung 1998]</ref> | |||
Vorzeitig abgewählt werden kann der Bürgermeister, wenn ihm die Gemeindevertretung mit Zweidrittelmehrheit das Misstrauen ausspricht und dies durch eine nachfolgende Bürgerabstimmung bestätigt wird.<ref>§ 45 Abs. 4 der Salzburger Gemeindeordnung 1994</ref> | |||
==Aufgaben== | |||
Dem Bürgermeister obliegen insbesondere<ref>§ 39 Abs. 1 erster Satz, § 39 Abs. 3 erster Satz, § 40 Abs. 1 der Salzburger Gemeindeordnung 1994</ref> | |||
* die Vertretung der Gemeinde nach außen; | |||
* die ihm durch Gesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben; | |||
* die Besorgung der behördlichen Aufgaben des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde in erster Instanz, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist; | |||
* die Besorgung aller Angelegenheiten des (vom Bund oder vom Land) übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinde; | |||
* alle dienst- und besoldungsrechtlichen Maßnahmen, soweit gesetzlich nicht die [[Gemeindevertretung]] oder die [[Gemeindevorstehung]] zuständig ist; | |||
* der Abschluss von Rechtsgeschäften über bewegliche und über unbewegliche Sachen sowie die Vergabe von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen, jeweils bis zu einer bestimmten Betragsgrenze. | |||
Der Bürgermeister kann einen Teil seiner Aufgaben Mitgliedern der Gemeindevorstehung zur Besorgung (die in seinem Namen und unter seiner Verantwortung erfolgt) übertragen. Für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern ist eine derartige Beauftragung vorgeschrieben.<ref>§ 39 Abs. 1 der Salzburger Gemeindeordnung 1994</ref> | |||
Der Bürgermeister ist im (vom Bund oder vom Land) übertragenen Wirkungsbereich an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes bzw. des Landes gebunden.<ref>§ 40 Abs. 2 der Salzburger Gemeindeordnung 1994</ref> | |||
==Vertretungsfall== | |||
Der Bürgermeister wird bei Verhinderung und vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt vom [[Vizebürgermeister]] und den weiteren [[Gemeinderat|Gemeinderäten]] (in der Reihenfolge, in der sie gewählt sind) vertreten. Eine Verhinderung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Bürgermeister länger als sieben Tage vom Gemeindegebiet abwesend ist.<ref>§ 39 Abs. 2 der Salzburger Gemeindeordnung 1994</ref> | |||
=== Bürgermeister mit langer Amtsdauer (Auswahl) === | |||
* 35 Jahre: [[Johann Strasser junior]] war von [[1989]] bis [[2023]] als [[Bürgermeister der Marktgemeinde Eugendorf]] bisher am längsten amtierender Bürgermeister im [[Bundesland Salzburg]]. | |||
* 31 Jahre: [[Hans Krüger]] war von [[1984]] bis [[2015]] [[Bürgermeister der Gemeinde Anif]]. | |||
* 30 Jahre: [[Sebastian Schönbuchner]] war von [[1994]] bis [[2024]] [[Bürgermeister der Marktgemeinde Grödig]]. | |||
* 18 Jahre: [[Heinz Schaden]] war von [[1999]] bis [[2017]] [[Bürgermeister der Stadt Salzburg]]. | |||
== Geschichte == | |||
Bürgermeister gab es historisch in den Städten<ref>Vgl. die Artikel "[[Bürgermeister der Stadt Salzburg]]", "[[Bürgermeister der Stadt Hallein]]" oder "[[Bürgermeister der Stadt Radstadt]]"</ref> (ländliche Gemeinden hatten keine "Bürger").<ref>Vgl. die Wikipedia-Artikel "[https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgermeister Bürgermeister]" und "[https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgermeister Bürger]"</ref> | |||
===Wahlrecht=== | |||
Vor der Einführung der Bürgermeisterdirektwahl wurden die Bürgermeister von den Gemeindevertretungen gewählt.<ref>Artikel "[[Bürgermeisterwahlen]]"</ref> | |||
==="Gemeindevorsteher" und "Bürgermeister"=== | |||
Das ''provisorische Gemeindegesetz'' von [[1849]] verwendete für die Vorsteher der Gemeinden des damaligen [[Kaisertum Österreich|Kaisertums Österreich]] die Bezeichnung "Bürgermeister".<ref>''Kaiserliches Patent vom 17. März 1849, giltig für […] Salzburg, […] womit ein provisorisches Gemeinde-Gesetz erlassen wird'', [[Reich]]sgesetzblatt [https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18490005&seite=00000203 Nr. 170/1849], hier: §§ 58, 100 und 105 bis 141 (''passim'')</ref> | |||
Die ''Reichsgemeindeordnung'' von [[1862]] schuf im Kaisertum Österreich erstmals die Grundlagen für eine einheitliche kommunale Verwaltungsstruktur.<ref name="QuelleɁ"/> Statt "Bürgermeister" wurde in diesem Gesetz die Bezeichnung "Gemeindevorsteher" (Art. XIV und XXII Abs. 2) gewählt.<ref name="RGemO"/> Die durch dieses Reichsgesetz aufgestellten Grundsätze waren durch Landesgesetze auszuführen (Art. XXVI).<ref name="RGemO">''Gesetz vom 5. März 1862, wirksam […] für die Herzogtümer […] Salzburg, […] womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gemeindewesens vorgezeichnet werden, RGBl. [https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18620004&seite=00000036 Nr. 18/1862]</ref> | |||
Ein solches Landesgesetz war die ''Gemeinde-Ordnung für das [[Herzogtum Salzburg|Herzogthum Salzburg]]'' im Jahr [[1866]]. In diesem Gesetz wurde – wie in der ''Reichsgemeindeordnung'' – statt "Bürgermeister" die Bezeichnung "Gemeindevorsteher" verwendet.<ref>''Gesetz, wirksam für das Herzogthum Salzburg, womit eine Gemeindeordnung und eine Gemeinde-Wahlordnung erlassen werden'', [[LGBl]]. [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18640004&seite=00000035 Nr. 7/1864], [https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1864&page=43&size=45 Anlage I], §§ 19 ff. </ref> Hingegen wurde im [[Salzburger Stadtrecht]] von [[1869]] die Bezeichnung "Bürgermeister" festgesetzt<ref>''Gesetz, womit ein Gemeinde-Statut und eine Gemeinde-Wahlordnung für die Landeshauptstadt Salzburg erlassen werden'', [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18690004&seite=00000205 LGBl. Nr. 41/1869]</ref> Seit [[1919]] gilt einheitlich die Bezeichnung "Bürgermeister".<ref name="QuelleɁ">Quellenangabe fehlt</ref> | |||
==Siehe auch== | |||
* Liste der Listen der [[Bürgermeister der Gemeinden des Landes Salzburg]] | |||
==Quellen== | |||
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001108 Salzburger Gemeindeordnung 1994] | |||
* [[Wikipedia]]: [https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgermeister#.C3.96sterreich Artikel "Bürgermeister", Abschnitt "Österreich"] | |||
==Einzelnachweise== | |||
<references/> | |||
[[Kategorie:Politik]] | |||
[[Kategorie:Gemeinde]] | |||
[[Kategorie:Verwaltung]] | |||