Landschaftsschutzgebiet Lahntal: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr [[1980]] wurden Teile der Gemeinde [[Maishofen]] per Verordnung der [[Salzburger Landesregierung]] vom [[10. November]]  (Lahntal-Landschaftsschutzverordnung 1980) als '''Landschaftsschutzgebiet Lahntal''' ausgewiesen.
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Das darin festgelegte Gebiet befindet sich in der Gemeinde [[Maishofen]] im [[Pinzgau]] und umfasst Teile der Katastralgemeinden [[Lahntal]], [[Mitterhofen]] und [[Atzing]]. Das Landschaftsschutzgebiet dehnt sich über eine Fläche von 209,55 ha westlich der [[B311]].  
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Das darin festgelegte Gebiet befindet sich in der Gemeinde [[Maishofen]] im [[Pinzgau]] und umfasst Teile der Katastralgemeinden [[Lahntal]], [[Mitterhofen]] und [[Atzing]]. Das Landschaftsschutzgebiet dehnt sich über eine Fläche von 209,55 ha westlich der [[B 311]].
Die Verordnung wurde erlassen, um den „besonders hohen landschaftsästhetischen Wert“ der natürlichen und unberührt wirkenden Moorfläche, sowie „dessen hohen Erlebnis- und Erholungswert der charakteristischen Naturlandschaft und der naturnahen Kulturlandschaft“ zu erhalten.
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Die Verordnung wurde erlassen, um den "besonders hohen landschaftsästhetischen Wert" der natürlichen und unberührt wirkenden Moorfläche, sowie "dessen hohen Erlebnis- und Erholungswert der charakteristischen Naturlandschaft und der naturnahen Kulturlandschaft" zu erhalten.
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==Bemerkenswertes==
 
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Das Schutzgebiet spielte in einem oberstgerichtlichen Verfahren eine Rolle, das im Zusammenhang mit dem in Maishofen beabsichtigten und höchst umstrittenen [[Diabas]]-Abbau stattgefunden hat. Der Verfassungsgerichtshof hat am 12. März 2003 entschieden, einen sog. Individualantrag (des Betreibers der Kitzbüheler Hartsteinwerke – Anm.) auf Aufhebung  der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulehnen.
 
Das Schutzgebiet spielte in einem oberstgerichtlichen Verfahren eine Rolle, das im Zusammenhang mit dem in Maishofen beabsichtigten und höchst umstrittenen [[Diabas]]-Abbau stattgefunden hat. Der Verfassungsgerichtshof hat am 12. März 2003 entschieden, einen sog. Individualantrag (des Betreibers der Kitzbüheler Hartsteinwerke – Anm.) auf Aufhebung  der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulehnen.
==Quellen==
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==Bildergalerie==
[[Kategorie:Landschaftsschutz]]
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Datei:Landschaftsschutzgebiet Lahntal 2.jpg|Auschnitt des  Schutzgebietes auf Höhe des Campingplatzes in [[Neunbrünnen]]
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Datei:LSG Lahntal 7.jpg|Blick auf das Landschaftsschutzgebiet vor der [[Schwalbenwand]] in der [[Hundsteingruppe]]
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Datei:LSG Lahntal 4.jpg|Im Moor des Schutzgebietes
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Datei:LSG Lahntal 6.jpg|Zufahrt von der [[B 311]] nach Neunbrünnen im LSG Lahntal
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==Quelle ==
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* [http://www.ris.bka.gv.at www.ris.bka.gv.at]
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[[Kategorie:Wissenschaft]]
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[[Kategorie:Geografie]][[Kategorie:Landschaft]]
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[[Kategorie:Naturschutz]]
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[[Kategorie:Landschaftsschutzgebiet]]
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[[Kategorie:Maishofen]]
 
[[Kategorie:Maishofen]]
 
[[Kategorie:Pinzgau]]
 
[[Kategorie:Pinzgau]]

Aktuelle Version vom 16. Januar 2025, 20:31 Uhr

Landschaftsschutzgebiet Lahntal. Im Hintergrund das Steinerne Meer

Im Jahr 1980 wurden Teile der Gemeinde Maishofen per Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. November (Lahntal-Landschaftsschutzverordnung 1980) als Landschaftsschutzgebiet Lahntal ausgewiesen.

Lage und Beschreibung

Das darin festgelegte Gebiet befindet sich in der Gemeinde Maishofen im Pinzgau und umfasst Teile der Katastralgemeinden Lahntal, Mitterhofen und Atzing. Das Landschaftsschutzgebiet dehnt sich über eine Fläche von 209,55 ha westlich der B 311.

Die Verordnung wurde erlassen, um den "besonders hohen landschaftsästhetischen Wert" der natürlichen und unberührt wirkenden Moorfläche, sowie "dessen hohen Erlebnis- und Erholungswert der charakteristischen Naturlandschaft und der naturnahen Kulturlandschaft" zu erhalten.

Bemerkenswertes

Das Schutzgebiet spielte in einem oberstgerichtlichen Verfahren eine Rolle, das im Zusammenhang mit dem in Maishofen beabsichtigten und höchst umstrittenen Diabas-Abbau stattgefunden hat. Der Verfassungsgerichtshof hat am 12. März 2003 entschieden, einen sog. Individualantrag (des Betreibers der Kitzbüheler Hartsteinwerke – Anm.) auf Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulehnen.

Bildergalerie

Quelle